Erstochen

Skinhead-Mord: 16 Jahre Haft für Biker

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Urteil in Feldkirch: 27-Jähriger muss der Opferfamilie 13.000 Euro bezahlen.

Ein 27-jähriger Mann aus Fußach (Bezirk Bregenz) ist am Freitag wegen Mordes und Mordversuchs zu 16 Jahren Haft verurteilt worden. Die Geschworenen am Landesgericht Feldkirch befanden den Biker für schuldig, im Februar 2009 einen 20-jährigen Skinhead im Zuge einer Prügelei in einem Motorradclubheim in Lauterach (Bezirk Bregenz) erstochen und mehrere Personen teils schwer verletzt zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Vier Stichwunden
Zu der tödlich verlaufenen Schlägerei kam es in den frühen Morgenstunden des 8. Februars 2009. Fünf Skinheads wollten in dem Vereinslokal des Motorradclubs "Outsider" den Geburtstag des 20-Jährigen ausklingen lassen. Ein Streit eskalierte, es entwickelte sich eine Massenschlägerei zwischen rund 20 Personen. Dabei sollen zwei der Rocker, damals 26 und 35 Jahre alt, ihre Kontrahenten mit einem Baseballschläger und einem Messer attackiert haben. Der 20-Jährige starb, drei weitere Personen wurden teils schwer verletzt.

Das Opfer habe vier Stichwunden erlitten, das Messer durchdrang Lunge und Herz, führte Gerichtsmediziner Walter Rabl aus. Der junge Mann starb an akutem Blutverlust. Dass der 31-jährige Skinhead, den der Angeklagte lebensgefährlich mit einem Messer verletzt haben soll, den Angriff überlebte, sei Glück gewesen. Die Stiche führten knapp am Rückenmark vorbei.

Täter hatte Todesangst
Der bisher unbescholtene Angeklagte gab die Messerstiche bei der Einvernahme und vor Gericht zu, berief sich aber auf Notwehr und bekannte sich daher im Sinne der Anklage "nicht schuldig". Er habe den Streit nur schlichten wollen, sei dann aber in Panik geraten, weil er Bluter sei und lebensgefährliche Verletzungen befürchtete, begründete der 27-Jährige. Er entschuldigte sich für die Tat, es tue ihm "unendlich leid". Sein Mandant, für den der Verein wie eine Familie sei, habe Todesangst um seine Freunde gehabt, weshalb er ihnen zu Hilfe kommen wollte, so die Verteidigung.

Der Staatsanwalt führte dagegen aus, der Angeklagte sei mit dem Messer bewaffnet hinter dem sicheren Thresen hervorgesprungen, um in die Prügelei einzugreifen. Notwehr liege nicht vor. Zudem sei die Rangelei nicht so bedrohlich gewesen, dass das massive Einschreiten des Angeklagten gerechtfertigt war.

Emotionale Ausnahmesituation
Dem leisteten die Geschworenen nun in ihrem Urteil Folge. Neben der langjährigen Freiheitsstrafe muss der Mann dem 31-Jährigen ein Teilschmerzensgeld von 3.000 Euro und dem Vater des Getöteten 13.000 Euro bezahlen. Mildernd wurde die Unbescholtenheit des Mannes gewertet und dass er gestand, zugestochen zu haben. Ebenso wurde berücksichtigt, dass sich der Angeklagte in einer emotionalen Ausnahmesituation befand.

Wegen des großen Interesses von Skinheads und Bikern fand der Prozess unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen statt. Zwischen den beiden Gruppen kam es nach der Bluttat mehrfach zu gewalttätigen Zusammenstößen. Die Polizei führte beim Einlass in den Gerichtssaal Kontrollen durch. Beim Prozess verhielten sich sowohl Rocker als auch Skinheads diszipliniert, sie wurden auch nach der Urteilsverkündung weiter von der Exekutive beobachtet. Vorerst blieb die Situation ruhig.

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