Prozess-Finale

So liefen die Plädoyers

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Verteidiger Mayer: „Zwischen Mord und Mord ist ein Unterschied."

  • Star-Verteidiger Rudolf Mayer: Sie hat sofort bei der Polizei in Italien gesagt, es tut ihr leid. Eiskalt ermordet? Sie ist nicht eiskalt, davon kann keine Rede sein. Es gab Streit, bevor sie geschossen hat. Beim zweiten Mord geschah auch ein Streit. Zu den abgelegten Leichen: Es war ein Horror für sie, jetzt wird es ihr angekreidet. Wie sie es erzählt hat, ist falsch. Hätte sie gesagt, sie hätte es nebenbei gemacht, wäre es auch falsch. Drei Milderungsgründe: Sie hat sofort alles gestanden, ihre Unbescholtenheit und die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit. Wenn etwas wie eine Welle auf mich zukommt, heißt das, ich kann nicht mehr anders. Grauenhaft ist, wenn ich jemanden bei lebendigem Leib zerschneide. Die Morde sind nicht grauenhaft, die waren sofort tot. Mord heißt aber nicht lebenslang, sondern auch 10 bis 20 Jahre. Zwischen Mord und Mord und Schuld und Schuld ist ein Unterschied. Geben Sie einen Funken Hoffnung und eine zeitliche Freiheitsstrafe.
  • Staatsanwältin Petra Freh: Eigentlich könnte einem die Angeklagte leid tun – so klein, wie sie da sitzt. Fest steht, dass sie zwei Menschen kaltblütig erschossen hat. Sie hat die Taten geplant. Beton, Kettensäge und die Mordwaffe besorgt, Leichen mit der Säge zerteilt, in Beton gegossen und in den Keller einbetoniert. Ihr kam es darauf an, die beiden zu töten. Sie sagt, sie wurde psychisch unter Druck gesetzt. Wir haben Zeugen gehört, die haben davon nichts erzählt. Sie tut Dinge, um anderen zu gefallen. Das hat uns auch Psychiaterin Kastner bestätigt. Sie gibt Reue vor und sieht sich selbst als Opfer. Mein Eindruck ist, dass sie sich selbst am meisten leid tut. Sie zeigt keine Reue. Lassen sie die Bilder auf sich wirken. Die Frage nach Mord werden sie mit Ja beantworten müssen. Mildernd ist die Unbescholtenheit, sonst nichts, sie hatte die Fähigkeit, sich anders zu entscheiden.

Eis-Lady wird Prozess gemacht FOTOS

Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher war vor gut einem Jahr im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.

Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher war vor gut einem Jahr im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.

Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher war vor gut einem Jahr im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.

Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher war vor gut einem Jahr im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.

Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ist am Donnerstagabend im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen. Spannung vor der Urteils-Verkündung.

Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher war vor gut einem Jahr im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.

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Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ist am Donnerstagabend im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.

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