Diskussion

Steuerreform : Wirtschaftskammer kritisiert AK

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Bei der laufenden Diskusssion über die Steuerreform liefern sich nun Wirtschafts- und Arbeiterkammer einen Schlagabtausch.

"Auch wenn sich die Arbeiterkammer im Wahlkampf befindet, rechtfertigt das nicht ihre Kritik an der geplanten Entlastung der Selbständigen im Rahmen der kommenden Steuerreform", kritisiert WKÖ-Generalsekretärin Anna Maria Hochhauser die "klassenkämpferischen Miss-Töne" der Arbeiterkammer. Der Entwurf zur Steuerreform enthält ein Steuergeschenk für Selbstständige und Unternehmer in Höhe von 300 Mio. Euro in Form eines Gewinnfreibetrags. Durch diese Maßnahme und die 100 Mio. Euro für die Absetzbarkeit von Spenden hat sich das Volumen der Steuerreform auf 3,21 Mrd. anstatt der ursprünglich genannten 2,7 Mrd. Euro erhöht. Die Arbeiterkammer (AK) kritisierte diese Maßnahme als "Sondersteuerreform für Unternehmer, die jedem Unternehmer eine mehr als doppelt so hohe Steuersenkung bringt, als einem einkommensgleichen Arbeitnehmer".

Kein Steuergeschenk
Der Jahressechstel-Freibetrag für Unternehmer sei kein Steuergeschenk für Selbständige, wie die Arbeiterkammer suggerieren möchte, sondern das Ende einer massiven steuerlichen Diskriminierung der Selbständigen gegenüber den Unselbständigen. Während Arbeitnehmer über die Steuerbegünstigung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld de facto einem Spitzensteuersatz von rund 43,7 Prozent unterliegen, sind es bei Selbständigen 50 Prozent. Hochhauser: "Mit dem Jahressechstel-Freibetrag von 13 Prozent wird diese Ungleichbehandlung beim 13./14. Bezug endlich entschärft. Von einer Doppelbegünstigung der Selbständigen bei der Steuerreform kann daher keine Rede sein." Und auch die von der AK kolportierten Kosten von 300 Millionen Euro sind deutlich zu hoch.

Hochhauser weist auch darauf hin, dass Jahreseinkünfte von Selbständigen in Höhe von über 30.000 Euro mit Investitionen hinterlegt werden müssen, während Unselbständige auch mit Spitzenbezügen die volle Steuerbegünstigung für den 13./14. Gehalt erhalten. Mit dem Jahressechstel-Freibetrag werden vor allem kleine Selbständige in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage entlastet, was letztlich auch ihr betriebliches Eigenkapital stärkt.

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