Widerstand gegen Staatsgewalt:

"Systemaussteigerin" soll eingewiesen werden

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Das Urteil gegen die 48-Jährige in Oberösterreich ist nicht rechtskräftig.

Eine 48-Jährige, die sich selbst als "Systemaussteigerin" bezeichnet hat, wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Staatsanwalt Alois Ebner hatte die Unterbringung beantragt. Anlasstat war Widerstand gegen die Staatsgewalt. Die Entscheidung des Landesgerichtes Ried ist nicht rechtskräftig, die Frau nahm sich Bedenkzeit.

Die 48-Jährige hatte im Juni des Vorjahres bei einer Verkehrskontrolle einen Polizisten gekratzt und verletzt. Deshalb wurde sie wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt zunächst angeklagt. Am Tag der Verhandlung im August 2016 erschien sie jedoch nicht, weshalb die Polizei bei ihr daheim anläutete. Dort bedrohte sie die Beamten mit einem Messer durch eine geschlossene Glastüre.

Weil sie sich nicht dazu bewegen ließ, die Waffe wegzulegen, wurde die Cobra zu Hilfe geholt. Als die Frau merkte, dass die Spezialeinheit zugreifen wollte, kam sie unbewaffnet aus dem Haus, ließ sich festnehmen und ins Gericht bringen.

Seitdem befand sich die gebürtige Salzburgerin in einer forensischen Abteilung in einer Linzer Einrichtung. In zwei Gutachten wurde ihr eine wahnhafte Störung attestiert, von ihr gehe eine Gefahr aus. "Daher habe ich den Antrag auf Unterbringung in eine Anstalt gestellt", begründete Ebner. Die Angeklagte will sich noch mit ihrer Verteidigerin beraten.
 

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