St. Pölten

Terror-Prozess: Schüler (14) schuldig gesprochen

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Mertkan G. (14) soll Pläne gehabt haben, den Westbahnhof zu sprengen.

Ab Dienstag wurde unter großem Medieninteresse der Terror-Prozess gegen den 14-jährigen Schüler Mertkan G. aus St. Pölten verhandelt. Der 14-Jährige wurde wegen des Verbrechens der terroristischen Vereinigung und der Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat schuldig gesprochen und zu teilbedingter Haft verurteilt worden. Er erhielt zwei Jahre Freiheitsstrafe, davon acht Monate unbedingt.

Der Schüler, der in wenigen Tagen 15 wird, hatte sich laut Verteidiger Rudolf Mayer schuldig bekannt. Das Verfahren wurde mit Rücksicht auf das jugendliche Alter des geständigen Beschuldigten unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt.

Die Verteidigung verzichtete auf Rechtsmittel, die Staatsanwaltschaft nahm drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Terror-Prozess: Schüler (14) schuldig gesprochen
© afp, Der Angeklagte vor Gericht

(c) AFP

Geständnis mildernd
Erschwerend für die Strafbemessung, bei der das jugendliche Alter des Angeklagten berücksichtigt wurde, war das Zusammentreffen zweier Delikte, führte Richter Markus Grünberger zum Urteil des Schöffensenats aus. Mildernd wogen das überwiegende Geständnis und der bis dahin ordentliche Lebenswandel des 14-Jährigen.

Das Gericht sei vor der Frage gestanden, welche Strafe man über einen 14-Jährigen verhängen soll, der den Wiener Westbahnhof sprengen wollte, verwies der Richter auf die Tragweite des Falles - mit einem Strafrahmen bis zu fünf Jahren. Man sei dem Ansatz gefolgt, im unteren Bereich zu bleiben, verbunden mit Auflagen während der Probezeit.

Der Richter ermahnte den Burschen, sich die nächsten drei Jahre wohl zu verhalten, eng mit dem Bewährungshelfer zusammenzuarbeiten, eine Psychotherapie zu machen und dies alle drei Monate unaufgefordert nachzuweisen. Sollte einer dieser Parameter nicht eintreffen, dann bleibe es nicht bei den acht Monaten - unter Anrechnung der U-Haft de facto nur mehr drei Monaten Haft. Und, so der Richter weiter: "Sie können sich sicher sein, dass das Landesamt für Verfassungsschutz aufmerksam bleibt."



 

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