Vor Gericht

Terror-Prozess in Wien: 10-Jährige sollten für IS kämpfen

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Fünf Jugendliche im Alter zwischen 15 und 17 Jahren vor Wiener Schöffensenat.

Fünf Jugendliche im Alter zwischen 15 und 17 Jahren müssen sich ab Donnerstag wegen Mitwirkung an einer terroristischen Vereinigung im Wiener Landesgericht verantworten. Die Burschen wollten sich laut Anklage in Syrien der radikalislamistischen Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anschließen. Einer von ihnen soll außerdem versucht haben, zehn und elf Jahre alte Buben als IS-Kämpfer anzuwerben.

Die Angeklagten haben tschetschenische bzw. türkische Wurzeln und dürften sich binnen kürzester Zeit von gläubigen Muslimen zu radikalen Glaubensverfechtern entwickelt haben. Ein 16-Jähriger machte sich im Mai des heurigen Jahres auf den Weg in die Türkei. Vom südostanatolischen Gaziantep aus wollte er der Staatsanwaltschaft zufolge die türkisch-syrische Grenze überwinden, um im Bürgerkriegsgebiet aufseiten des IS zu kämpfen. Er wurde allerdings an der bulgarischen Grenze aufgegriffen, festgenommen und nach Österreich zurückgeschoben.

Dort wurde er zunächst in U-Haft genommen, dann allerdings gegen gelindere Mittel wieder auf freien Fuß gesetzt. Die Zeit im Gefängnis dürfte den Burschen nicht nachhaltig beeindruckt haben. In Freiheit soll er weiter für den IS geworben und versucht haben, jüngeren Buben den "Kampf gegen Ungläubige" schmackhaft zu machen.

Konkrete Ausreisepläne

Drei weitere Angeklagte sollen ebenfalls schon sehr konkrete Ausreisepläne nach Syrien verfolgt haben. Laut Anklage wollten sie am 13. Juni von Wien aus in den Jihad ziehen, konnten daran aber gehindert werden. Ein Vater eines der Burschen hatte sich geweigert, dem Sohn den Reisepass auszuhändigen. Der Jugendliche ging daraufhin mit einem Schraubenzieher auf den Vater los. Er stach den Mann zwar nicht nieder, soll ihm aber einen wuchtigen Kopfstoß versetzt haben. Beim Einschreiten der Polizei soll sich der Bursch seiner Festnahme widersetzt haben.

Im Zuge der Ermittlungen des Verfassungsschutzes stellte sich heraus, dass die IS-Sympathisanten andere Jugendliche mittels gefährlicher Drohungen eingeschüchtert hatten. Einer von ihnen soll auch einen Raub begangen haben, wobei er nach der Tat angeblich "Allahu Akbar" ("Gott ist groß") rief.

Der auf insgesamt drei Tage anberaumte Prozess - die Urteile sind für den 19. Oktober geplant - findet unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen statt. Der Verfassungsschutz wird die Verhandlung überwachen. Seitens des Landesgerichts wurde für den Bereich des Gerichtssaals ein absolutes Fotografier- und Filmverbot angeordnet.
 

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