Urteil

Tochter missbraucht: Fußfessel für Lehrer

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Verurteilter Sex-Täter darf seine Haftstrafe in Freiheit verbringen.

Wieder wird ein Missbrauchsopfer durch eine Entscheidung der österreichischen Justiz verhöhnt, wieder geht es um die Fußfessel. Ein früherer HTL-Lehrer aus Wien darf seine Haftstrafe im elektronisch überwachten Hausarrest verbringen, obwohl er über Jahre seine eigene kleine Tochter vergewaltigt hat.

Carl S. (55) führte nach außen das Leben eines Biedermanns. Er unterrichtete in Meidling an der HTL, gab im Schrebergartenverein in der Leopoldstadt den Schriftführer. Doch immer wenn seine Frau beschäftigt war, ging er zu seiner Tochter. 1990 vergewaltigte er die damals Neunjährige erstmals. Sie waren im Urlaub. Von da an erlitt die Tochter ein jahrelanges Martyrium. Erst als sie mit dem Medizinstudium fertig war und die Verjährung der Verbrechen drohte, zeigte das Opfer den Vater an. Carl S. wurde zu drei Jahren Haft verurteilt. Sechs Monate davon unbedingt. Doch ins Gefängnis musste er keinen Tag. Er beantragte die elektronische Fußfessel. Obwohl der inzwischen suspendierte Lehrer, der heute als Personalmanager Kurse abhält, für ungeeignet eingestuft wurde (s. Kasten). Die Arrestbedingungen sind großzügig bemessen: Jeden Tag hat der Ex-Pädagoge zwei Stunden Ausgang für persönliche Erledigungen, seine Kurse an einer Segelschule darf er weiter abhalten. Selbst die Kosten für die Fußfessel, die den Verurteilten mit 22 Euro am Tag verrechnet werden, wurde gekürzt. Carl S. muss nur 13 Euro zahlen.

Schipper: "Haben Fußfessel abgelehnt"

Der nächste Justizskandal: Der Mann bekam die Fußfessel genehmigt, obwohl Justizanstalt und Begutachtungsstelle Zweifel äußerten. Krista Schipper, Leiterin der Justizanstalt Simmering: "Wir lehnten die Fußfessel aufgrund fehlender Delikteinsicht und fehlender Therapiewilligkeit ab." Auch die Stellungnahme der Begutachtungs-und Evaluationsstelle für Gewalt-und Sexualstraftäter (BEST) war negativ - "in Anbetracht früherer Gewaltanwendungen, sexueller Übergrifflichkeiten und dem Risiko neuerlicher Gewalt im häuslichen Kontext". Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) hat jetzt Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) eingelegt. Karl: "Der Fall zeigt erneut Reformbedarf bei der Vergabe von Fußfesseln an Sexualstraftäter auf."
 

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