Tode einer 17-Jährigen

Gerichtsmedizin bestätigte Obduktion

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Das Mädchen starb an einem Leberschaden, der Krankenhausbetreiber schweigt.

Jenes 17-jährige Mädchen, das nach dem Verdacht des Missbrauchs durch ihre Großeltern und zwei Nachbarn in Graz in der Linzer Landesnervenklinik Wagner-Jauregg gestorben ist, erlag einem Leberschaden. Die Gerichtsmedizin habe die spitalsintern vorgenommene Obduktion bestätigt, berichteten Medien am Dienstag. Der Krankenhausbetreiber gespag sagte dazu nichts, die Staatsanwaltschaft Linz hat eine Informationssperre verhängt.

Tod im Tiefschlaf
Das Mädchen starb in der Landesnervenklinik im Tiefschlaf. Es sei nach mehreren Suizidversuchen in Absprache mit der Mutter in einen therapeutischen, künstlichen Tiefschlaf versetzt worden. Die vom Krankenhaus vorgenommene Obduktion hat ein Leberversagen als Todesursache ergeben.

Die Staatsanwaltschaft Linz hat am Montag aber die Krankengeschichte sichergestellt und eine eigene Obduktion sowie ein toxikologisches und ein chemisches Gutachten in Auftrag gegeben. Die Analysen werden mehrere Tage in Anspruch nehmen, die Sektion ergab laut "Oberösterreichischen Nachrichten" einen Leberzerfall, ein Lungen- sowie ein Gehirnödem, laut "Kronen Zeitung" war ein Leberschaden die Todesursache.

Mädchen offenbarte sich Betreuerin
Die 17-Jährige hatte sich Anfang September 2010 einer Betreuerin im Spital anvertraut und angegeben, jahrelang von ihren Großeltern und zwei Nachbarn, darunter ein pensionierter Richter, gequält und sexuell missbraucht worden zu sein. Daraufhin wurde Anzeige gegen die vier Personen erstattet und Untersuchungshaft über die Verdächtigen verhängt. Im Oktober kamen sie wieder auf freien Fuß, nachdem das mutmaßliche Opfer immer mehr Widersprüche in den Einvernahmen aufwarf sowie Gutachten von Sachverständigen erstellt wurden. Für die Mutter der 17-Jährigen besteht jedoch an der Glaubwürdigkeit ihrer Tochter kein Zweifel. Sie ist überzeugt, die zunehmend schlechte Verfassung ihres Kindes sei auch darauf zurückzuführen gewesen, dass den Aussagen zu den Gründen seines Leides nicht gelaubt wurde.

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