Mordprozess

Todeskampf bei Rasur in Asylquartier

Teilen

Opfer weg, Zeugen weg. Die Schuld eines Irakers wird schwer zu belegen sein.

Schwieriger Prozess für die Justiz um einen versuchten Mord in einer Asylunterkunft in St. Johann im Pongau. Angeklagt ist ein 27-jähriger Iraker, der im Streit um Rasierzeug mit einem Küchenmesser auf ­einen Mitbewohner aus Marokko eingestochen haben soll. Das 25-jährige Opfer ­erlitt einen Durchstich des Ellenbogens, eine Durchtrennung einer Sehne im Finger und Schnittwunden im Schulterbereich.

Das Problem für den Schöffensenat: Das Opfer hat am 26. August das Flüchtlingsheim verlassen und konnte auch von der Polizei nicht im Gericht vorgeführt werden. Niemand weiß, wo sich der 25-Jährige heute aufhält. Und bei den Zeugen sieht es nicht besser aus. Sie sind inzwischen in ihre Heimatländer zurückgekehrt.

Der Angeklagte bedankte sich zunächst bei den Geschworenen dafür, dass er in Österreich Zuflucht finden durfte. Er bekannte sich nicht schuldig, berief sich auf eine Notwehrsituation. Der Prozess soll am heutigen Dienstag fortgesetzt werden, für den Iraker gilt die Unschuldsvermutung.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.