13. März 2010 17:56
Weiterer Zündstoff im Krems-Drama:
Freitag bekam der 43-jährige Polizist
Andreas K. wegen „fahrlässiger Tötung“ acht Monaten bedingt,
weil er den Supermarkt-Einbrecher Florian P. (14) erschossen hat. Das
(umstrittene) Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dafür überlegt die
Staatsanwaltschaft, jetzt auch die Kollegin des Todesschützen anzuklagen.
Denn im Drama hatte die Inspektorin Ingrid G. eine Hauptrolle gespielt. Als
Zeugin vor Gericht wirkte die 35-jährige Blondine aber, als würde sie die
wichtigste Szene nicht kennen. Richter Manfred Hohenecker kommentierte den
unglaubwürdigen Auftritt so: „Es gibt Hinweise, dass Sie mehr wissen, als
Sie hier gesagt haben.“
Der Verdacht ist begründet – eine kurze Rückblende zeigt es: Am 5. August
2009 um 2.28 Uhr ertappte die Besatzung der Funkstreife „Krems 1“ die
vermummten Einbrecher Florian P. und Roland T.(17) in einem Verbindungsgang
zum großen Verkaufsraum von „Merkur“.
Hat sich die Funkstreife „Krems 1“ abgesprochen?
Cop
Andreas K. gab einen Warnschuss ab, die Babygangster versuchten, zu türmen.
Als Roland T. eine Tür aufreißen wollte, jagte ihm die Beamtin eine Kugel
durch beide Beine. Der Verletzte brach im Verkaufsraum zusammen; Sekunden
später wurde sein Komplize dort von Andreas K. erschossen. Im Prozess gegen
ihren Kollegen behauptete Ingrid G. , sie könne zur Tötung nichts sagen:
„Ich habe nichts gesehen, weil ich nicht dabei war. Nach meinem Schuss bin
ich wie gelähmt im Verbindungsgang stehen geblieben.“
Schlecht für sie: Der verletzte Roland T. und auch Supermarkt-Mitarbeiter
Hans K. (der zum Einbruchsalarm gekommen war) erinnern sich anders. Und
Schütze Andreas K. sagte aus, er habe gehört, wie die jüngere Beamtin über
Funk die Rettung angefordert hat – also muss sie im gleichen Raum gewesen
sein.
Amnesty International-Chef Heinz Patzelt fordert ein Verfahren: „Falsche
Zeugenaussagen von Polizisten darf die Republik nicht hinnehmen.“ Weiteres
Unbill für die Cop Ingrid G.: Wegen der Schussabgabe auf Florian T. wurde
sie nicht angeklagt. Opferanwältin Nadja Lorenz hat jetzt beantragt, dass
die Ermittlungen wieder aufgenommen werden.
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Die Dienstbehörde muss gesondert prüfen, ob K. jemals wieder Dienst
mit Waffe versehen darf. Skandalös: Gruppeninspektor Andreas
K., der im Fall Krems zu acht Monaten bedingter Haft verurteilte Cop,
ist ab morgen wieder im Dienst. Wie Tausende andere Polizisten
versieht K. am Montag Innendienst – obwohl er im Kremser Supermarkt
Florian P. tötete. K. erledigt nun Akten im
Landespolizeikommando St. Pölten. Er behält den Beamtenstatus, es gibt
für ihn keine beruflichen Konsequenzen. Ob und wann K. mit
einer Waffe im Außendienst tätig sein wird, ist noch unklar. Andreas
Thenner vom Landespolizeikommando St. Pölten: „Zuerst müssen jetzt
einmal die Einspruchsfristen verstreichen und das Urteil schriftlich
verfasst werden. Dann wird erst die Dienstbehörde der Polizei eine
gesonderte Prüfung vornehmen.“ Seine Waffe ist an das LPK übermittelt
worden. Nadja Lorenz, Anwältin der Gegenseite: „Er ist nicht geeignet,
Dienst mit einer Waffe zu versehen.“
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