Polizistin Ingrid G. will nicht gesehen haben, wie ihr Kollege den Supermarkt-Einbrecher Florian P. erschoss. Das aber ist kaum zu glauben.
Weiterer Zündstoff im Krems-Drama: Freitag bekam der 43-jährige Polizist Andreas K. wegen „fahrlässiger Tötung“ acht Monaten bedingt, weil er den Supermarkt-Einbrecher Florian P. (14) erschossen hat. Das (umstrittene) Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dafür überlegt die Staatsanwaltschaft, jetzt auch die Kollegin des Todesschützen anzuklagen. Denn im Drama hatte die Inspektorin Ingrid G. eine Hauptrolle gespielt. Als Zeugin vor Gericht wirkte die 35-jährige Blondine aber, als würde sie die wichtigste Szene nicht kennen. Richter Manfred Hohenecker kommentierte den unglaubwürdigen Auftritt so: „Es gibt Hinweise, dass Sie mehr wissen, als Sie hier gesagt haben.“
Der Verdacht ist begründet – eine kurze Rückblende zeigt es: Am 5. August 2009 um 2.28 Uhr ertappte die Besatzung der Funkstreife „Krems 1“ die vermummten Einbrecher Florian P. und Roland T.(17) in einem Verbindungsgang zum großen Verkaufsraum von „Merkur“.
Hat sich die Funkstreife „Krems 1“ abgesprochen?
Cop
Andreas K. gab einen Warnschuss ab, die Babygangster versuchten, zu türmen.
Als Roland T. eine Tür aufreißen wollte, jagte ihm die Beamtin eine Kugel
durch beide Beine. Der Verletzte brach im Verkaufsraum zusammen; Sekunden
später wurde sein Komplize dort von Andreas K. erschossen. Im Prozess gegen
ihren Kollegen behauptete Ingrid G. , sie könne zur Tötung nichts sagen:
„Ich habe nichts gesehen, weil ich nicht dabei war. Nach meinem Schuss bin
ich wie gelähmt im Verbindungsgang stehen geblieben.“
Schlecht für sie: Der verletzte Roland T. und auch Supermarkt-Mitarbeiter Hans K. (der zum Einbruchsalarm gekommen war) erinnern sich anders. Und Schütze Andreas K. sagte aus, er habe gehört, wie die jüngere Beamtin über Funk die Rettung angefordert hat – also muss sie im gleichen Raum gewesen sein.
Amnesty International-Chef Heinz Patzelt fordert ein Verfahren: „Falsche Zeugenaussagen von Polizisten darf die Republik nicht hinnehmen.“ Weiteres Unbill für die Cop Ingrid G.: Wegen der Schussabgabe auf Florian T. wurde sie nicht angeklagt. Opferanwältin Nadja Lorenz hat jetzt beantragt, dass die Ermittlungen wieder aufgenommen werden.
Die Dienstbehörde muss gesondert prüfen, ob K. jemals wieder Dienst
mit Waffe versehen darf. |