Nach Vater

Totes Baby in NÖ: Auch U-Haft für Mutter beantragt

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Das Gericht spricht von einem dringenden Verdacht des Mordes.

Nach dem Tod eines dreieinhalb Monate alten Babys aus St. Pölten ist über den Vater (30) am Mittwoch die U-Haft verhängt worden. Es bestehe der dringende Verdacht des Mordes, teilte das zuständige Landesgericht mit. Für die Mutter (26) hat die Staatsanwaltschaft die U-Haft beantragt. Eine Entscheidung stand noch aus.

Wegen Mordes ermittelt wird aufgrund der ersten Angaben des gerichtsmedizinischen Sachverständigen, der bei dem Baby ein Schädel-Hirn-Trauma als Todesursache festgestellt habe, hatte Karl Wurzer, Sprecher der St. Pöltner Anklagebehörde, am Dienstag mitgeteilt. Nach dem bereits zuvor festgenommenen Vater ist inzwischen auch die Mutter dem Gericht überstellt worden. Die 26-Jährige wurde am Dienstagabend in die Justizanstalt Krems eingeliefert, teilte Wurzer auf Anfrage mit. Gegen sie wird ebenso wie gegen den Kindesvater wegen Mordes ermittelt.

Der Säugling war in der Nacht auf Sonntag in lebensbedrohlichem Zustand ins Spital gebracht und von St. Pölten ins SMZ Ost nach Wien überstellt worden, wo er starb. Die Ärzte schlugen wegen mutmaßlicher Misshandlung Alarm. Festgestellt worden seien ein Schädelbruch, mehrere möglicherweise auch ältere Rippenbrüche sowie Hämatome.

Die U-Haft über den Vater des Säuglings wurde von der Haft- und Rechtsschutzrichterin nach dessen Einvernahme verhängt, teilte das Landesgericht mit. Ein Termin für die Befragung der Mutter war vorerst nicht bekannt. Laut Medien war die 26-Jährige zum Zeitpunkt, als ihr Kind ins Krankenhaus gebracht wurde, nicht zuhause, sondern mit Freunden in Wien gewesen.

Die Eltern des toten Babys sind laut Anklagebehörde polnische Staatsbürger. Um den älteren Bruder kümmere sich vorerst die Jugendwohlfahrt.
 

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