Streit ums Kind

Vater klagt auf Schmerzensgeld

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Vater, der seinen Sohn nicht mehr sehen darf, klagt nun die Mutter des Buben

Der (Rosen-)Krieg rund um den gemeinsamen Sohn geht mittlerweile mehr als zehn Jahre: 1999 ließ sich das Ärzte-Ehepaar scheiden. Das Besuchsrecht, das sich der 47-jährige Papa herausschlagen konnte, war von Anfang an bescheiden: Jeden zweiten Samstag von 9 bis 18.30 Uhr und dann gar nur noch einmal im Monat. Und auch diese Termine wurden von der Mutter durch kurzfristige Umplanungen oder ander Ausreden nur allzu oft vereitelt.

Kampf
2007 eskalierte der Zwist zwischen den Ex-Partnern, und der Vater hat seinen mittlerweile 15-jährigen Sohn seitdem gar nicht mehr gesehen. Erbittert kämpft der Wiener seither um sein Besuchsrecht, das der Mutter (wörtlich zu einer Sozialarbeiterin) „gar nicht passt“.

Ein umstrittener Kinderpsychologe verfasste ein Gutachten, wonach es jetzt für den Vater „besser ist, Briefe zu schreiben als das Kind zu treffen“.

Beeinflusst
Beim letzten Versuch, das Besuchsrecht durchzusetzen, meinte dann der Sohn: „Geh Papa, mach’ zuerst eine Therapie. Dann können wir uns wiedersehen.“ Die Rechtsanwältin des verzweifelten Vaters, Britta Schönhart zu ÖSTERREICH: „Der Teenager wurde von der Mutter offenbar schwer negativ beeinflusst. Sie verwehrt meinem Mandanten völlig unbegründet das Besuchsrecht, und so etwas muss einfach Sanktionen haben.“

Zum erste Mal klagt deshalb ein Vater – ab heute am Landesgericht für Zivilrechtssachen – eine Mutter auf Schmerzensgeld, weil er sein Kind nicht sehen darf. Schönhart: „Mein Mandant hat Schlafstörungen, Albträume und depressive Verstimmungen.“ Insofern wäre ein Schaden­ersatz von 12.000 Euro mehr als gerechtfertigt.

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