Urteil nicht rechtskräftig

Versuchter Mord an Nebenbuhler: Zwölf Jahre Haft

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Prozess am Grazer Straflandesgericht  - Urteil nicht rechtskräftig.

Ein 42-jähriger Mann ist am Mittwochabend von einem Geschworenengericht in Graz wegen versuchten Mordes an seinem Nebenbuhler schuldig gesprochen worden. Der Nigerianer erhielt zwölf Jahre Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da weder Staatsanwalt noch Angeklagter bzw. Verteidigung Erklärungen abgaben.

Der Mann war seit 2009 mit seiner österreichischen Frau verheiratet. Erst lebten sie in London, 2014 wollten sie zusammen nach Südafrika ziehen. Dort bekam jedoch seine Frau, mit der er auch zwei Söhne hat, keine Aufenthaltsbewilligung. Deshalb reiste die Mutter mit den Kindern zurück nach Graz, während ihr Mann noch in Afrika blieb. Als er im Sommer 2015 eine Aufenthaltsgenehmigung erhielt, wollte er seine Frau in Graz überraschen. Doch in der Zwischenzeit war ein Landsmann des 42-Jährigen in der Wohnung eingezogen.

"Ich fragte sie, wer dieser Mann ist, aber sie sagte, er sei nur ein Mitbewohner. Er schlief im Fernsehzimmer", hatte der Angeklagte im Laufe des Prozesses erklärt. Am Anfang habe er sich damit abgefunden, aber später kamen ihm Zweifel an den Angaben seiner Frau. Im Oktober wollte das Paar mit den Kindern gemeinsam nach Wien fahren. Als sie schon aus dem Haus waren, wollte der Beschuldigte noch einmal zurück, da er sein Mobiltelefon vergessen habe.

Der andere Mann war allein im Haus und es kam zur blutigen Auseinandersetzung. Der 42-Jährige versetzte seinem Nebenbuhler einen "wuchtigen Bauchstich" und versuchte dann noch, das Messer im Bauch nach oben zu ziehen. Anschließend soll er dem Opfer noch zwei Stiche ins Gesicht verpasst haben. "Er hatte die Absicht, seinen Kontrahenten auszulöschen", war Staatsanwalt Hansjörg Bacher überzeugt. Der Verteidiger des Nigerianers führte Notwehr als Begründung an. Der Beschuldigte gab an, der neue Freund seiner Frau sei mit einem Messer auf ihn zugegangen. Er habe aber die Hand des Mannes ergreifen können und sie gegen dessen Bauch gerichtet und zugestoßen. Zuvor habe ihm sein Nebenbuhler gesagt, dass er seine Pläne mit der Frau zerstört habe, weil er aus Afrika zurückgekommen sei.

Die Geschworenen befanden den Beschuldigten mit fünf zu drei Stimmen schuldig. Die ins Spiel gebrachte Notwehr-Version wurde mit null zu acht einstimmig verworfen. Der Prozess hatte in der Vorwoche begonnen, und war dann auf Mittwoch vertagt worden.
 

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