Von Direktor attackiert

7-jähriger Schüler klagt Republik

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Ein Volksschüler (7) fordert 3.500 Euro Schmerzensgeld von der Republik Österreich.

Es ist ein nicht alltäglicher Fall, um den sich die Richter am Landesgericht Linz kommende Woche kümmern müssen. Ein siebenjähriger Schüler klagt die Republik Österreich auf Schmerzensgeld. Der Bub soll 2009 an der Linzer Volksschule 50 mehrmals von seinem Direktor Anton S. (Name von der Redaktion geändert) tätlich angegriffen worden sein. Als dessen Dienstgeber müsse die Republik nun dafür einstehen, findet der Linzer Anwalt Kurt Lichtl, der den Buben vor Gericht vertritt: „Nachdem das Disziplinarverfahren gegen Direktor S. eingestellt worden ist, haben die Eltern im Namen ihres Kindes Klage eingebracht.“

Direktor gibt einen Klaps auf den Hinterkopf zu
Der Reihe nach: Im Schuljahr 2008/09 wandte sich der Vater des Buben an die Disziplinarkommission des Bezirksschulrates: Sein Kind sei in fünf Fällen vom Direktor geschlagen, gepackt, geschubst worden.
Im September 2009 wurde laut Landesschulrat ein Disziplinarverfahren gegen den Pädagogen eröffnet – und knapp zwei Monate später wieder eingestellt. Im Beschluss der Kommission heißt es wörtlich: „Von fünf Übergriffen konnten vier nicht verifiziert werden.“ Einen „Klaps auf den Hinterkopf“ habe Anton S. aber zugegeben. Einen Einspruch gegen die Einstellung des Verfahrens habe es nicht gegeben.

Dafür werden die Eltern jetzt umso aktiver: Gegenüber Lichtl hätten sie psychische Probleme des Kindes nach den Vorfällen geschildert: Schulangst, Bettnässen. Zuletzt sei eine medizinische Behandlung notwendig gewesen.

Provokation: Schüler sei an den Vorfällen schuld
Weil weder Schulbehörde noch der – mittlerweile pensionierte – Direktor zu einer Entschuldigung bereit waren, hätten sich die Eltern zur Klage entschlossen, schildert der Anwalt. Konkret geht es neben dem zugegebenen „Klaps“ auch um ein angebliches „festes Anpacken am Arm“. Wie die Finanzprokuratur – die Anwaltskanzlei der Republik – in ihrer Klagebeantwortung auf die Vorwürfe reagiert hat, verschlägt Lichtl allerdings den Atem: Das Vorgehen des Direktors sei zwar in beiden Fällen rechtswidrig gewesen – das Züchtigen von Schülern ist immerhin seit 1973 verboten. Aber: Der Direktor sei von dem Buben provoziert worden, „sodass diesen das Alleinverschulden“ treffe, heißt es in der Klagebeantwortung. Zudem, rechtfertigt sich die Republik, habe es sich um einen „Arbeitsunfall“ gehandelt, für den der Direktor nicht hafte.

Anwalt verlangt 3.500 Euro Schmerzensgeld
Mittlerweile hat der Siebenjährige die Schule gewechselt. Seither gehe es ihm gut, sagt Lichtl. 3.500 Euro will er für seinen kleinen Mandanten herausschlagen.

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