Fehldiagnose?

Vorwurf: „Mein Sohn könnte noch leben"

Teilen

Otto Habeler wurde aus dem Leben gerissen. Seine Mutter erhebt jetzt schwere Anschuldigungen gegen den Ärzte-Notruf 141.

Es war die Nacht zum 13. April, die das Leben einer jungen Familie aus Edlach (Bezirk Neunkirchen) für immer veränderte: Es ist in den frühen Morgenstunden, als Otto Habeler mit Magenschmerzen ringt, mehrmals erbricht und an Durchfall und Kreislaufproblemen leidet. Ungewöhnlich, denn er gilt als kerngesund. Seine Mutter Waltraud Habeler: „Außerdem war er ganz weiß im Gesicht.“

„Nur ein Virus“.
Als sich Ottos Zustand immer mehr verschlimmert, greift Michaela R. in ihrer Not zum Telefon, wählte die Ärztenotrufnummer 141 und schilderte der Notruf-Ärztin die Symptome.

Die diagnostizierte aus der Ferne nur ein Magen-Darm-Virus und rät, Medikamente aus der Apotheke zu holen. Sie schickt aber keinen Notarzt.

Mann hatte Herzanfall.
Der Zustand des Familienvaters verschlimmert sich unterdessen immer mehr, plötzlich verspürt er auch Druck am Herz und bricht zusammen. Erst jetzt ruft Michaela R. den Notruf 144. Bis zum Eintreffen übernimmt sie die Herzmassage. Der Notarzt kämpft noch zwei Stunden intensiv um Ottos Leben. Doch vergeblich. Er verstirbt in den Armen seiner Michaela an einem Herzinfarkt.

Der junge Mann hinterlässt neben Lebensgefährtin Michaela R. die Zwillingsmädchen Margit und Michelle (2), den achtjährigen Kevin und seine Eltern Otto und Waltraud.

Verdacht Fehldiagnose.
Jetzt, zwei Wochen nach dem Begräbnis, klagen seine Mutter Waltraud, die drei kleinen Kinder und die Lebensgefährtin an. Sie sind überzeugt, dass die Fehldiagnose per Telefon durch eine Call-Center-Ärztin für den Tod des geliebten Sohnes, Vaters und Lebenspartners verantwortlich sei. Seit zwei Wochen plagt die Familie nur eine Frage: Wäre Otto zu retten gewesen?

Patientenanwalt eingeschaltet.
Mutter Waltraud Habeler wandte sich deshalb an Patientenanwalt Gerald Bachinger, denn sie ist überzeugt: „Mein Sohn könnte noch leben.“ Bachinger will den Fall genau untersuchen und forderte die Tonbandaufzeichnungen des Notrufes an: „Wir werden genau überprüfen, wer, was und wie gesagt hat.“

Fehler im System.
Für den Patientenanwalt ist der Fall typisch: „Dass zwei Notrufnummern parallel geführt werden, ist ein Fehler im System. Patienten in Not sind damit überfordert. Wie der Fall beweist, ist eine Änderung dringend notwendig.“ Bei der Ärztekammer, die den Notruf 141 betreibt, weist man vorerst alle Vorwürfe zurück.

Spendenkonto.
Für die Familie wurde ein Spendenkonto eingerichtet. Raiba Reichenau, Kontonummer 30206.833, BLZ 32631.

Mutter Waltraud Habeler: „Tödliche Telefon-Diagnose“

ÖSTERREICH: Sie erheben nach dem Tod Ihres Sohnes schwere Anschuldigungen gegen den Ärztenotdienst 141. Was ist geschehen?
Waltraud Habeler: Dem Otto war schlecht, er hatte Durchfall und Kreislaufprobleme. Seine Lebensgefährtin Michaela hat den Ärztedienst mit der Nummer 141 angerufen. Die haben telefonisch nur einen Magen-Darm-Virus diagnostiziert und den Notarzt weder alarmiert noch geschickt. Eineinhalb Stunden später war Otto tot.
ÖSTERREICH: Warum hat niemand, wie sonst üblich, den Notruf 144 gewählt?
Habeler: Michaela hat die Nummer 141 gerufen, weil sie geglaubt hat, das ist der Notarzt.
ÖSTERREICH: Hat Ihre Schwiegertochter der Notruf-141-Ärztin am Telefon genau geschildert, was mit Otto los ist?
Habeler: Sie hat genau die Symptome geschildert. Die hätten doch sofort einen Notarzt losschicken müssen.
ÖSTERREICH: Hätte der Ihren Sohn denn noch retten können?
Habeler: Da bin ich mir sicher, er könnte noch am Leben sein. Otto musste nur wegen einer falschen Telefon-Diagnose sterben. Die 141er haben kein Recht mehr, sich Notruf zu nennen.
ÖSTERREICH: Sie haben jetzt den nö. Patientenanwalt eingeschaltet …
Habeler: Unser Sohn wird nicht mehr lebendig. Wir sind an die Öffentlichkeit gegangen, um zu warnen. Ich kann nur raten: Im Ernstfall gleich Notruf 144 rufen!

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.