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Wien

WKR-Ball: Freispruch für Gegendemonstranten

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In dem Prozess um zwei Gegendemonstranten fielen die Urteile. Sie sind nicht rechtskräftig.

Über zweieinhalb Jahre nach den gewalttätigen Ausschreitungen gegen den WKR-Ball am 24. Jänner 2014 sind am Donnerstag im Wiener Straflandesgericht zwei Demonstranten vom Vorwurf der schweren gemeinschaftlichen Gewalt und der schwere Sachbeschädigung freigesprochen worden. Die Entscheidung des Schöffensenats ist nicht rechtskräftig, die Anklagevertreterin gab vorerst keine Erklärung ab.

   Die beiden Angeklagten hatten sich in dem späten Prozess "nicht schuldig" bekannt. Im Fall eines deutschen Software-Entwicklers, der aus seiner Heimat zur Demo angereist war, fällte das Gericht einen glatten Freispruch. "Schon beim Lesen des Akts war klar, wohin die Reise gehen wird", stellte die vorsitzende Richterin Elisabeth Reich fest. Der Mann könne "in keinster Weise" dem sogenannten Schwarzen Block zugerechnet werden. Der Zweitangeklagte - ein aus Wien stammenden Historiker - wurde demgegenüber in beiden Anklagepunkten im Zweifel freigesprochen. Im Unterschied zum Deutschen war er vermummt aufgetreten und hatte zugegeben, Steine in Richtung der Polizei geworfen zu haben.

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