Schuldsprüche

Wachebeamtin schmuggelte Handys in Knast

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18 Monate bedingt für Justizwachebeamtin.

Die Urteile im Prozess um Missbrauch der Amtsgewalt sind nicht rechtskräftig: Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, die Angeklagten nahmen Bedenkzeit.

Mildernd auf die Strafbemessung wirkten sich bei der Justizwachebeamtin ihre Unbescholtenheit und das Geständnis aus, sagte die vorsitzende Richterin des Schöffensenats, Susanne Daniel. Erschwerend waren allerdings der längere Tatzeitraum und das Zusammentreffen mehrerer Taten. Für die 35-Jährige, die derzeit in Karenz ist, bedeutet die Strafe von 18 Monaten den Amtsverlust. Die Verantwortung des 32-Jährigen, vom Handyschmuggel nichts gewusst zu haben, sei nicht glaubhaft, erinnerte Daniel an anderslautende Vernehmungsprotokolle der Polizei.

Staatsanwalt Franz Hütter hatte in seinem Schlussvortrag drei Schuldsprüche gefordert. Die heutigen Erzählungen hätten derart ähnlich geklungen, dass Absprachen zu vermuten seien - im Versuch, den 32-Jährigen herauszuhalten. Dem trat Rechtsanwältin Astrid Wagner massiv entgegen und forderte einen Freispruch im Zweifel. Für die Beamtin erbat sie ein mildes Urteil.

Bei der Justizwache hatte man nach Angaben eines leitenden Beamten erfahren, dass in der Anstalt unerlaubt Handys im Umlauf waren. Nachdem bei dem Serben ein Smartphone gefunden worden war, habe sich der Mann voll kooperativ gezeigt, sagte der Zeuge - und auch, dass der 37-Jährige wegen des "Verpfeifens" um sein Leben gefürchtet habe: "Die Klientel in Stein ist nicht zu unterschätzen."

Dass die Justizwachebeamtin ständig in Geldnöten war, habe man gewusst. Ein weiterer Vorgesetzter meinte, es sei ein Fakt, dass man durch eine derartige Liaison unter Druck kommen könne.

 

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