Justiz

Wiederbetätigung - 2 Burschen verurteilt

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Die 18-jährigen Salzburger legten ein reumütiges Geständnis ab.

Zwei 18-jährige Salzburger sind am Montag vom Salzburger Jugend-Geschworenengericht wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz schuldig gesprochen worden. Der Erstangeklagte erhielt sechs Monate bedingt, der Zweitangeklagte fünf Monate bedingt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Der Strafrahmen bei diesem Delikt beträgt für jugendliche Straftäter bis zu fünf Jahren Haft.

Es sei der Reiz des Verbotenen und jugendlicher Leichtsinn gewesen, nun hätten sie aber alle "Nazi-Allüren" abgelegt: Das sagten die beiden Burschen aus dem Flachgau. Die beiden hoben im August 2009 bei einer Party in Hof (Flachgau) die Hand zum "Hitler-Gruß" und verbreiteten Neonazi-Lieder.

Einschlägige Lieder
Nein, viel habe er sich nicht dabei gedacht, als er die Lieder wie "Der Führer", "Josef Goebbels", "NSDAP" anhörte, manchmal auch zusammen mit sechs Freunden, erklärte der Erstangeklagte der vorsitzenden Richterin Bettina Maxones-Kurkowski. Im Alter von 14 Jahren, er besuchte die vierte Klasse Hauptschule, begann sich der mittlerweile gelernte Koch intensiv für den Rechtsextremismus zu interessieren. Er lud einschlägige Texte auf seinen USB-Stick herunter - auf die Festplatte seines Computers getraute er sich nicht aus Angst vor einer Schelte seiner Eltern - und leitete sie an zehn bis 15 Bekannte weiter. "Das Militante hat auf mich eine gewisse Faszination ausgeübt. Erst bei der Hausdurchsuchung und bei der Einvernahme wurde mir bewusst: Jetzt ist es vorbei mit lustig."

Dass der Inhalt der gewaltverherrlichenden Lieder keineswegs lustig ist und welche "Wahnsinnsideologe" dahinter stecke, veranschaulichte Staatsanwalt Karl Rene Fürlinger anhand von Textauszügen: "Ich mag Hitler und sein Reich, ich mag die SS, wenn sie gasen, ......die Synagogen würden wieder täglich brennen", werde da gesungen, wetterte Fürlinger. Der Erstangeklagte habe auch in der Öffentlichkeit des Öfteren "Heil Hitler" gerufen und sich gegen Ausländer und insbesondere Juden ausgesprochen.

Der Schüler sei damals so extrem aufgetreten, dass ihn der "Ring Freiheitlicher Jugendlicher" rausgeschmissen hätte, schilderte der Staatsanwalt. Der Zweitangeklagte, ein Kfz-Lehrling, habe dagegen eine untergeordnete Rolle gespielt. Er gab ein Lied weiter und rief bei der Party am 23. August "Heil Hitler". "Da wollten wir nur eine andere Gruppe von Jugendlichen provozieren", meinten die Angeklagten.

Reue?
Was die Ausländerfeindlichkeit ausgelöst hat? "Ich wurde in der ersten Klasse Hauptschule bei der Bushaltestelle von 15-jährigen Ausländern geschubst", sagte der Koch. Jetzt  habe er mit dem "Neonazi-Thema" abgeschlossen. "Ich werde so etwas nie wieder anrühren", beteuerte er. Sein Verteidiger Johannes Hebenstreit bat wie der Anwalt des Zweitangeklagten, Christian Schubert, um ein mildes Urteil. "Sie sind keine eingefleischten Nationalsozialisten. Sie haben aus ihren Fehlern gelernt und bereuen die Tat sehr", betonten die Juristen.
 

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