Wiener Neustadt

Wiederbetätigung: Prozess vertagt

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Dem Obmann der NVP werden Verbrechen nach dem Verbotsgesetz vorgeworfen.

Nach zweitägiger Verhandlung ist am Landesgericht Wiener Neustadt am Dienstag ein Prozess um Wiederbetätigung zwecks Ladung weiterer Zeugen auf unbestimmte Zeit vertagt worden. Christian Julius Hayer (54), Mitbegründer und Obmann der Nationalen Volkspartei (NVP), werden Verbrechen nach dem Verbotsgesetz, schwere Sachbeschädigung und der Besitz einer verbotenen Waffe vorgeworfen. Nur zu letzterem bekannte er sich schuldig.

Ex-NVP-Mitglied wurde es "zu extrem"
Ein - am gestrigen ersten Verhandlungstag nicht erschienener - Zeuge, ein ehemaliges NVP-Mitglied, war nach seinen Angaben regelmäßig bei Stammtischtreffen dabei gewesen. Geredet wurde u.a. über die Bekanntmachung der Partei und "Pickerl-Aktionen". Es sei ihm aber dann "zu extrem" geworden "in Richtung Nationalsozialismus", weshalb er austrat. Der 22-jährige Berufssoldat konnte sich zwar nicht mehr im Detail an Aussagen des Beschuldigten erinnern, erklärte aber, dass seine Angaben bei der Polizei im Jahr 2009 der Wahrheit entsprächen. Richterin Ingeborg Kristen las daraus u.a. vor, dass er damals nicht zur Gartenparty von Hayer am 20. April in Gutenstein erschien, weil klar war, dass Hitlers Geburtstag gefeiert werden sollte, und er sich davon distanzieren wollte.

Bei den Treffen in einem Lokal in Wiener Neustadt sei ein paar Mal - später beim Anstoßen - "Heil Hitler" gefallen - aber nur, wenn keine "Neuen" dabei waren. Seiner schriftlichen Aussage zufolge habe er auch ausländerfeindliche "Sager" gehört wie u.a., dass "Mauthausen wieder aufgesperrt" gehöre. Der Beschuldigte warf ein, dass "laut Regelwerk" Holocaust und Zweiter Weltkrieg kein Thema bei den Treffen gewesen sei.

Weiterer Zeuge mit Erinnerungslücken

Der nächste Zeuge, damals ebenfalls NVP-Mitglied, konnte sich - bis auf den Punkt, dass es um einen EU-Austritt Österreichs gegangen sei - noch schlechter an die Stammtischgespräche erinnern, weshalb Kristen auch ihm seine - den Angeklagten belastende - polizeiliche Vernehmung vorhielt. Staatsanwalt Wolfgang Handler versuchte die Aufgaben eines  offenbar geheimen "Freikorps" zu erfragen, zu denen Mitgliederanwerbung, Verbreitung von Deutschtum, Anbringung von Aufklebern und Aktionen gegen Ausländer gehören sollten. Zwei weitere junge Leute, die 2008 nur ein- bzw. zweimal in dem Gasthaus in Wiener Neustadt dabei waren, entlasteten den Angeklagten insofern, als sie keinerlei "einschlägige" Grußformeln oder Sprüche oder ausländerfeindliche Bemerkungen beobachtet hätten.

Der Schaden für die Stadt Wiener Neustadt durch mit Plakaten und Aufklebern verunstaltete Lichtmasten, Telefonzellen etc. hat sich nach Angaben von Magistratsbediensteten auf knapp 6.600 Euro belaufen. Ein Beamter des Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) gab kurz Auskunft über die vorgenommene Datenauswertung. Festgestellt wurde demnach, dass auf dem PC und Laptop des Beschuldigten Dateien mit nationalsozialistischem Gedankengut und Propagandazeitschriften gespeichert waren.
 

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