Versicherungsbetrug?

Wohnungsbrand: Wiener Anwalt angeklagt

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Der Anwalt ist wegen Anstiftung zur Brandstiftung angeklagt. Prozess ab 4. Mai.

Der Wiener Strafverteidiger Werner Tomanek steht ab morgen, Dienstag, als einer von fünf Angeklagten in Graz selbst vor dem Richter. Aufgerollt wird der Brandanschlag vom Dezember 2008 auf die Wohnung des Juristen, der sich damals gerade auf Urlaub befand. Die Staatsanwaltschaft spricht von Anstiftung zur Brandstiftung und schwerem Betrug. Im Mai sind drei Verhandlungstage vorgesehen.

Feuerleger gestand
Fünf Personen sind in Zusammenhang mit dieser Tat angeklagt worden. Neben Tomanek und seiner Frau als Anstifter steht auch ein ehemaliger Mitarbeiter des Advokaten vor Gericht. Er soll dem Brandleger den Auftrag erteilt und ihm den Wohnungsschlüssel des Domizils gegeben haben. Neben dem Feuerleger - aufgrund dessen Geständnis die Sache überhaupt erst ins Rollen kam - ist noch ein Bosnier angeklagt, der mit ihm zusammen einmal einen Raub begangen haben soll.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Tomanek den Brand selbst in Auftrag gegeben hat, weil er die Versicherungssumme kassieren wollte. Der Täter hatte in der Wohnung einen Heizstab deponiert, den er mit Benzin übergossen hatte. Weiters fanden sich am Boden Textilien zu einer Art "Brandbrücke" ausgelegt, die ebenfalls mit Benzin getränkt waren. Der Brandstifter hatte ausgesagt, die Zeitschaltuhr auf zehn Minuten gestellt zu haben und dann den Heizstab an die Steckdose angeschlossen zu haben. Anschließend verließ er nach eigenen Angaben die Wohnung und wartete auf der gegenüberliegenden Straßenseite, bis er den Feuerschein in der Wohnung sehen konnte.

"Klarer Versicherungsbetrug"
"Zusammen mit anderen Ermittlungsergebnissen war für uns klar, dass hier die Versicherung hätte betrogen werden soll", so der Sprecher der Grazer Staatsanwaltschaft, Hansjörg Bacher.

Werner Tomanek wehrte sich von Anfang an heftig gegen die Unterstellung. "Warum soll ich all mein Hab und Gut anzünden? Ich habe keine zweite Wohnung, kein Haus. Wo ist da mein Geschäft dabei? Absurder geht's nicht", so der Anwalt.

Die Verhandlung ist vorerst für drei Tage (4., 11. und 27. Mai) anberaumt.

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