30-jähriger Kärntner

Ziehvater im Wald vergraben: Jetzt steht die Anklage

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Schriftstück noch nicht rechtskräftig - Verteidigerin spricht von Unfall.

Die Anklage wegen Mordverdachts gegen einen 30-Jährigen, der seinen Ziehvater aus Kärnten in einem Wald bei Zeltweg vergraben hat, ist fertig, aber noch nicht rechtskräftig. Dem Mann wird vorgeworfen, den 70-Jährigen getötet und dann zusammen mit seinem gleichaltrigen Freund einbetoniert zu haben. Anschließend vergnügten sich die Verdächtigen mit der Kreditkarte des Opfers in einem Stripklub.

Obwohl die Todesursache durch den Gutachter wegen der fortgeschrittenen Verwesung nicht mehr festgestellt werden konnte, geht die Staatsanwaltschaft von einem Mord aus. Die Verteidigerin dagegen bringt eine Unfallversion vor. Carolin Weißenbacher von der Staatsanwaltschaft Leoben bestätigte am Dienstag einen Bericht des ORF Radio Steiermark, wonach die Anklageschrift vorliegt. Bei der Verteidigerin des 30-Jährigen war sie am Dienstag noch nicht eingetroffen. Laut Weißenbacher sei sie aber schon am Postweg. Zwei Wochen lang ist nun Zeit, Einsprüche gegen die Anklage zu einzubringen.

Im Zentrum der Ermittlungen steht der 30-jährige Ziehsohn des Toten sowie dessen gleichaltriger Freund. Sie sollen die Leiche des 70-jährigen Kärntners in einem abgelegenen Wald im Bezirk Murtal versteckt haben. Wie es zum Tod des Mannes kam, ist bisher nicht eindeutig geklärt. Die Staatsanwaltschaft geht von Mord aus, denn das "Wahlkind" hatte Messerstiche gestanden. Von einem Unfall spricht aber die Verteidigerin des 30-Jährigen. Der Pensionist soll bei einem Gerangel gestürzt und mit dem Kopf auf einer Kante aufgeschlagen sein. Erst post mortem habe ihr Mandant auf den Kärntner eingestochen. Anschließend habe er seinen Freund gerufen, der ihm half, die Leiche zu vergraben.

Aufgeflogen waren die beiden wegen der Rechnung aus dem Stripklub in Bratislava. Im Sommer 2016 wurde die Leiche im Wald gefunden. Davor war der 70-Jährige aus dem Kärntner Bezirk Wolfsberg rund eineinhalb Jahre abgängig gewesen.

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