Eisenstadt

20 Monate unbedingte Haft für Pistolero

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Nach einem Streit sah der Angeklagte rot und schoß auf einen gleichaltrigen Wiener.

Zwanzig Monate unbedingte Freiheitsstrafe hat ein 46-jähriger Burgenländer am Dienstag, am Eisenstädter Landesgericht wegen des Vorwurfs der absichtlich schweren Körperverletzung ausgefasst. Der Mann soll im Juli des Vorjahres bei einem Fest in Wimpassing (Bezirk Eisenstadt-Umgebung) drei Schüsse auf einen Wiener abgegeben haben. Er gestand die Tat vor Gericht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Am 20. Juli 2013 eskalierte ein Streit beim Fest des Tennisvereins zwischen den beiden gleichaltrigen Männern, die sich zuvor "nur vom Sehen" kannten, wie beide vor Einzelrichterin Birgit Falb angaben. Der Burgenländer soll Gläser runtergeschmissen haben. "Ich habe ihm gesagt, er soll das wegräumen", schilderte das Opfer. Der Angeklagte habe ordinär geschimpft und "hergehauen". "Ich hab' ihm zwei Watschen gegeben", so der Wiener. Die Ehefrau des Burgenländers sei ihn von hinten angesprungen, die Kette runtergerissen. Danach habe der Angeklagte gesagt "Ihr werdet's schon sehen" und verschwand, erinnerte sich das Opfer.

Danach soll der Burgenländer verschwunden sein. Er fuhr - alkoholisiert mit etwa 2,1 bis 2,2 Promille Alkohol im Blut - seine Frau und Tochter heim, holte aus dem Tresor im Schlafzimmer die Waffe, kam zum Fest zurück und ließ den Wiener von einem Bekannten herausholen - mit dem Vorwand, sich bei ihm entschuldigen zu wollen. Was folgte, waren jedoch keine versöhnlichen Worte, sondern die drei Schüsse, wobei der erste das Opfer traf, die beiden weiteren gingen ins Leere, wie ein Sachverständiger bestätigte. "Er ist ganz nah bei mir gestanden", sagte der Angeklagte. Er habe die Waffe in seiner eigenen Hand gesehen, die Schüsse habe er nicht gehört, meinte er.

Vor Gericht erklärte der mutmaßliche Täter, Erinnerungslücken zu haben. "Ich habe gewisse Erinnerungen, die vorhanden sind." Er gehe davon aus, dass es stimme, was das Opfer gesagt habe. Seit geraumer Zeit hatte der 46-Jährige Probleme mit Alkohol, erzählte er. Bis Mai 2013 habe er nichts mehr getrunken, danach vielleicht mal ein Achterl. In der Tatnacht sei jedoch viel Alkohol geflossen.

Zu seinem Motiv meinte der Mann: "Ich verstehe nicht, warum ich das getan habe. (...) Ich kann mir nur vorstellen, dass mich diese lächerlichen paar Watschen vor meiner Frau und meiner Tochter so getroffen haben. Ich gehe normalerweise jeder Gefahr aus dem Weg."

Das Opfer, das einen Trümmerbruch des linken Oberschenkels erlitt, musste mehrere Wochen im Spital und etwa ein halbes Jahr in einem Reha-Zentrum behandelt werden. Heuer soll eine weitere Rehabilitation folgen. Die Kugel traf den Wiener ins Knie, wanderte laut eigenen Angaben den Oberschenkel rauf und blieb in der Hüfte stecken. Nicht nur das Bein, auch die Hüfte sei "kaputt". "Vorher war ich gesund, jetzt bin ich erledigt", so das Opfer.

Staatsanwältin Verena Strnad hielt dem Angeklagten in ihrem Schlussplädoyer vor, mit Vorsatz gehandelt zu haben. Dass der Mann, verheiratet, dreifacher Familienvater, vor Gericht laut Richterin wie ein "Lämmchen" wirke, dazu meinte sie: Natürlich wirke er jetzt ganz anders als damals (in der Tatnacht). Zwar sei es "löblich", dass er sich jetzt geständig zeigte, dennoch gehe für sie "ganz eindeutig" aus dem Tatgeschehen hervor, dass Vorsatz im Spiel gewesen sei. Wie auch Richterin Falb glaubte sie nicht an die Alkohol-bedingten Erinnerungslücken. Außerdem hielt sie dem Mann Zeugenaussagen vor: Seine Ehefrau habe beispielsweise nach den Schüssen am Tatort gesagt "Ich hab ihn noch gefragt: Willst du ins Gefängnis kommen?" Weiters hielt sie ihm die vorgetäuschte Entschuldigung vor.

Sein Verteidiger Werner Tomanek meinte hinsichtlich seines Geständnisses und seiner bisherigen Unbescholtenheit, man solle bei der Strafbemessung "die Kirche hier im Dorf lassen" und forderte ein mildes Urteil. Falb sprach den Burgenländer aufgrund der schweren Verletzung und vor allem wegen der schweren Folgen für das weitere Leben des Opfers schuldig. Aufgrund der gravierenden Verletzung sei es auch "notwendig" gewesen, eine unbedingte Freiheitsstrafe - trotz Unbescholtenheit und Geständnis - zu verhängen, erklärte sie.

Der Angeklagte entschuldigte sich vor der Urteilsverkündung bei dem Opfer, dem Bekannten, den "ich mit reingezogen habe" und bei der gesamten Ortschaft. "Ich will mich noch einmal entschuldigen für das Leid, das ich dir angetan habe."

Bereits während der Verhandlung überreichte der Verteidiger 7.000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer. Ein Privatbeteiligten-Vertreter schloss sich mit 40.000 Euro an, die Verteidigung erkannte 10.000 Euro an, 3.000 Euro muss der Burgenländer nun noch zahlen.

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