Urteil

Feuermord: Lebenslang für Angeklagten

Teilen

Eisenstadt: Geschworene entschieden mit 8:0 Stimmen auf Mord.

Mit einem Schuldspruch wegen Mordes für den 60-jährigen Angeklagten ist am Dienstagabend im Landesgericht Eisenstadt der Prozess um den gewaltsamen Tod einer 72-jährigen Wiener Pensionistin zu Ende gegangen. Ein Geschworenensenat unter Vorsitz von Vizepräsident Alfred Ellinger verurteilte den gebürtigen Argentinier, der vor seiner Verhaftung in Niederösterreich gelebt hatte, zu lebenslanger Haft.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Staatsanwalt Gregor Adamovic verzichtete auf Rechtsmittel. Verteidiger Farid Rifaat meldete Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an.

Der Prozess hatte am Montag mit einem detailreichen Anklagevortrag des Staatsanwalts begonnen: Per Videowall präsentierte er jene Fakten, die seiner Ansicht nach zu einem Schuldspruch führen müssten. Der Angeklagte habe Lydia D. vorsätzlich ermordet, die Tat sei geplant gewesen.

Die Version des Angeklagten
Darauf hätten der Benzinkanister im Dieselbetrieben Fahrzeug des 60-Jährigen und überlange Streichhölzer hingedeutet. Der Angeklagte gab hingegen an, dass es im Streit zu der Tat gekommen sei. Er habe Lydia D. während der Fahrt einmal mit der Faust ins Gesicht und danach einmal mit der Lenkradsperrstange auf den Kopf geschlagen. Danach habe er in Panik die für ihn bereits vermeintlich tote Frau am späteren Fundort in Nickelsdorf abgelegt.

Die Version des Gerichtsmediziners

Gerichtsmediziner Wolfgang Denk widerlegte diese "Version" mit einer ausführlichen Expertise. Laut dem Sachverständigen wurde die 72-Jährige von "zumindest zehn Schlägen" getroffen. Davon waren zwei so wuchtig, dass Lydia D. mehrere Schädelbrüche und schwere Einblutungen ins Gehirn erlitt. Ein massives Schädelhirntrauma führte letztlich zum Tod der Pensionistin.

Internet-Suche
Der Staatsanwalt listete auch umfangreiche Suchanfragen des Angeklagten im Internet auf. Via Suchmaschine habe sich Agustin S. nach dem Mordtag unter anderem darüber informiert, wie lange Spermaspuren bei einer Toten nachgewiesen werden können. Außerdem hatte er gezielt nach Medienberichten über den Fund der verbrannten Leiche gesucht.

Zeugen
Zeugen schilderten, wie sich der Angeklagte Tage nach dem Mord bei ihnen nach Lydia D. erkundigt hätte. Er habe wie ein "besorgter Bekannter" gewirkt, schilderte eine Zahnärztin, die das Opfer seit mehr als zwanzig Jahren kannte. Die Ex-Ehefrau - sie war zum Tatzeitpunkt noch mit Agustin S. verheiratet - entschlug sich der Aussage. Sein erwachsener Sohn (der Angeklagte ist Vater von insgesamt sechs Kindern von verschiedenen Frauen, Anm.) meinte vor Gericht über seinen Vater: "Ich bin überzeugt davon, dass er kein Mörder ist." Der 60-Jährige habe vermutlich die Beherrschung verloren.

Profiler: "Wiederholungsgefahr"
"Wir finden hier keine Gründe, die seine Zurechnungsfähigkeit einschränken oder gar aufheben würden", erklärte Gerichtspsychiater Reinhard Haller. Kriminalpsychologe Thomas Müller klassifizierte den Mord an Lydia D. als "persönliches Tötungsdelikt mit einem inszenierten Hintergrund". "Hier liegt eine hohe Wiederholungsgefahr vor", führte der Profiler aus.

Urteil
Staatsanwalt Adamovic forderte Lebenslang für den Angeklagten. "Er ist wegen Mord zu verurteilen und es kann hier nur die Höchststrafe geben." Verteidiger Rifaat erklärte, sein Mandant habe die Tat "in einem Verzweiflungsrausch" begangen. Im Fall habe nicht die Sexualität, sondern das Persönliche im Vordergrund gestanden. Unmittelbar vor den Tritten, die dem Tod von Lydia D. vorausgegangen sein, habe es heftigen Streit gegeben.

Die Geschworenen folgten der Argumentation des Anklägers und sprachen den 60-Jährigen mit 8:0 Stimmen schuldig. Ebenso einstimmig fiel der Schuldspruch wegen Störung der Totenruhe aus. Außerdem muss der gebürtige Argentinier insgesamt 6.000 Euro an die Tochter sowie die beiden Enkelkinder der Getöteten zahlen. Als erschwerend für das Strafmaß seien das Zusammentreffen von strafbaren Handlungen und die "besondere Brutalität" der Tat zu werten, erklärte der Vorsitzende des Geschworenensenats. Mildernd gewertet wurden die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten und das teilweise Tatsachengeständnis.

Feuermord-Prozess in Eisenstadt


 
Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.

Feuermord-Prozess in Eisenstadt