Eisenstadt

Sieben Monate für Halloween-Sniper

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FPÖ-Lokalpolitiker schoss auf Mädchen: "Habe sie erschrecken wollen."

Eine Freiheitsstrafe von 21 Monaten, davon sieben unbedingt, erhielt jener 32-jährige Mann, der zu Halloween 2014 in Großhöflein (Bezirk Eisenstadt-Umgebung) Caroline Bredlinger (13) angeschossen hat. Die Schülerin und erfolgreiche Leichtathletin wurde im Beckenbereich getroffen, lag mehrere Tage im Spital. Die Ärzte sprachen damals von "großem Glück": Die Leichtathletin hatte keine bleibenden Schäden davongetragen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

"Bekenne mich schuldig"
"Ich bekenne mich schuldig und übernehme die volle Verantwortung", sagte der Angeklagte zu Prozessbeginn. "Ich habe gesagt, jetzt brenn i an ane auf. Ich habe sie (die Jugendlichen, Anm.) erschrecken wollen - dummerweise", schilderte der 32-Jährige.

Zu Beginn wollte Richter Wolfgang Rauter wissen, ob der Angeklagte zuvor in psychologischer Behandlung war. Als der Beschuldigte das verneinte, meinte Rauter: "Weil bei so einer Vorgangsweise muss man sich ja fragen, ob jemand einen Pascher hat." Laut Verteidiger Christian Supper sei von einer Black-Out-Aktion zu sprechen. Für ihn war fraglich, wo es hier ein Motiv geben solle. Es sei daher nicht von einer Absichtlichkeit auszugehen, wie Staatsanwalt Christian Petö dem 32-Jährigen vorwarf.

Opfer hat immer noch Schmerzen
Nach der Einvernahme des Angeklagten wurde das 13-jährige Opfer in den Saal gerufen. Das Mädchen klagte über Schmerzen, die sie noch habe und über Ängste, etwa dass sich die drei großen und 22 kleineren Splitter in ihrem Körper noch bewegen und Folgeschäden auftreten. Der Angeklagte entschuldigte sich bei der Schülerin.

"Ich möchte mich recht herzlich bei dir entschuldigen für den Blödsinn, den ich gemacht habe. Und ich hoffe, dass es bei dir wieder sportlich bergauf geht", sagte der 32-Jährige zu dem Mädchen. Die Hand wollte das Opfer sich nicht geben lassen.

Die Schülerin musste nach dem Vorfall zu Halloween fünf Tage im Spital verbringen. Sie klagte vor Gericht auch, dass sie in der Nacht beim Rausgehen Angst habe.

Richter Wolfgang Rauter schickte die jugendlichen Freunde des Mädchens, die bei dem Vorfall dabei waren und als Zeugen geladen waren, nach Hause, da sich der Angeklagte im wesentlichen geständig zeigte. Danach erläuterte Sachverständiger Ingo Wieser sein Gutachten.

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