Keine Reue

Sexualstraftäter zu acht Jahren verurteilt

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Wegen sexuellen Missbrauchs an fünf Mädchen wurde ein 53-jähriger Burgenländer zu acht Jahren Haft verurteilt. Reue zeigt er keine.

Jener Südburgenländer, der am Dienstag wegen sexuellen Missbrauchs von fünf Mädchen zu acht Jahren Haft verurteilt worden ist, hat in der Verhandlung keine Spur von Reue gezeigt. Der Schöffensenat habe es als "erschreckend" empfunden, dass der Angeklagte "nicht einmal reumütig ist" und nichts dabei finde, dass er mit der 16-jährigen Stieftochter ein Kind bekommt, erklärte der vorsitzende Richter Wolfgang Rauter in seiner Urteilsbegründung.

Täter sprach von "Missverständnissen"
Der gebürtige Slowene soll über die vergangenen dreißig Jahre hinweg seine zwei Stieftöchter, zwei leibliche Töchter sowie eine Enkeltochter sexuell missbraucht haben. Ihm wurde von der Staatsanwaltschaft Beischlaf mit Unmündigen, Unzucht, Blutschande und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses zur Last gelegt. Er leugnete die Taten und sprach von "Racheakten" und "Missverständnissen" etwa beim gemeinsamen Baden.

Kinder verprügelt
Die damals 16-jährige Stieftochter, mit der der Mann einen Buben bekam, sagte jedoch entgegen den Angaben des Beschuldigten aus, dass die sexuelle Beziehung keineswegs von ihr gewollt und freiwillig gewesen sei. Sie bestätigte wie auch die anderen Mädchen, dass die Erziehungsmethoden der Eltern sehr gewaltsam waren. Die Kinder seien von beiden geschlagen worden und wenn etwa das Geschirr nicht wie befohlen sauber war, mussten die Mädchen mitten in der Nacht aufstehen und abwaschen.

Jugendamt getäuscht
Zwar besuchten Vertreter des Jugendamts immer wieder die Familie im Südburgenland, doch wurden die Kinder von den Eltern rechtzeitig gewarnt, "nur ja nichts zu sagen". "Wir trauten uns gar nichts anderes zu sagen, als dass es uns gut geht", so eine der leiblichen Töchter des Angeklagten. Die Prozessbegleiterin der Opfer führte zudem an, dass ein "Racheakt" aus finanziellen Gründen nicht nachvollziehbar wäre, da drei der jungen Frauen gar nicht erbberechtigt seien.

"Wollte es nicht wahrhaben"
Die Mädchen wussten lange Zeit nicht, dass auch ihre Geschwister Opfer sexuellen Missbrauchs wurden. Auch sei lange nicht bekanntgewesen, dass der Bub das Kind der damals 16-Jährigen ist. Dass eine der Frauen auch ihre eigene Tochter bei den Großeltern übernachten ließ und deren Erzählungen zuerst nicht ernst nahm, begründete sie damit, dass sie "es nicht wahrhaben wollte, es verdrängte". Alle Opfer seien stark "eingeschüchtert" gewesen.

"Unendliche viele Erschwerungsgründe"
Laut Richter Rauter habe es "unendlich viele" Erschwerungsgründe wie etwa das Alter der Opfer und die Wiederholung der Taten über einen langen Zeitraum gegeben. Mildernd sei lediglich die bisherige gerichtliche Unbescholtenheit des Beschuldigten zu werten gewesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Von ihrer Mutter beziehungsweise Stiefmutter seien die Mädchen nicht ernst genommen worden. Gegen die Frau wird ein eigener Prozess wegen Unterlassung angestrebt.

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