Klagenfurt

16 Jahre Haft für Mord an Ehemann

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47-jährige Kärntnerin wurde wegen Mordes schuldig gesprochen.

Eine 47-jährige Kärntnerin ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt von einem Schöffensenat des Mordes schuldig gesprochen und zu 16 Jahren Haft verurteilt worden. Die Frau hatte im vergangen Sommer ihren um ein Jahr jüngeren Ehemann im gemeinsamen Haus mit einem Küchenmesser erstochen. Die Geschworenen brauchten nicht einmal 40 Minuten zur Urteilsfindung. Der Spruch ist nicht rechtskräftig.

Die Angeklagte hatte zu Prozessbeginn jeden Vorsatz bestritten. Staatsanwältin Sandra Agnoli beschrieb die Tat ausführlich: Die 47-Jährige habe in der Küche das schärfste und stärkste Messer geholt. Damit sei sie zu ihrem Mann gegangen, der auf der Couch lang. Mit voller Wucht habe sie von hinten zugestochen, rekonstruierte Agnoli. Dabei habe die Frau ihrem Mann die Halsschlagader durchtrennt, der Schnitt sei bis in die Lunge gegangen. Zuvor hatte das Paar gemeinsam eine Flasche Schnaps geleert, die Frau hatte 2,1 Promille Alkohol im Blut, als sie ihren ebenfalls betrunkenen Mann tötete.

Die Ehe war geprägt von gegenseitiger Gewalt, beide Partner waren Alkoholiker. Die Angeklagte sagte im Prozess, die Beziehung sei "die Hölle" gewesen. Es habe immer wieder Streit wegen des Geldes gegeben, weil sie finanziell von ihm abhängig gewesen sei. Er sei sehr eifersüchtig gewesen, sagte die Frau. Auch am Tag der Tat hätte es Streit gegeben, dann seien ihr die Nerven durchgegangen. "Es tut mir leid", sagte die Frau immer wieder unter Tränen.

Um ihren Mann zu töten hatte sie dasselbe Messer verwendet, das sie sonst nahm, um Hasen zu schlachten. "Wie haben Sie die Hasen abgestochen?", fragte Richter Christian Liebhauser-Karl. "Durch einen Halsstich", antwortete die Frau. "Und waren die Hasen dann gleich tot?" - "Ja", antwortete die Angeklagte. "Warum glauben Sie, dass das bei einem Menschen anders sein soll?", darauf Liebhauser-Karl.

Nach der Befragung durch den Richter, mehreren Zeugenaussagen und der Mittagspause bekannte sich die Angeklagte dann plötzlich zum ihr angelasteten vorsätzlichen Mord. Dieses Geständnis erachtete das Gericht als mindernd für die Strafhöhe, ebenso die Einschränkung der Urteils- und Einsichtsfähigkeit der Angeklagten. Man übersehe auch nicht, dass es eine belastende Beziehung gewesen sei, sagte Liebhauser-Karl. Das ändere aber nichts daran, dass die 47-Jährige ihren Mann umgebracht habe. Der Verteidiger kündigte Rechtsmittelverzicht an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.
 

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