Klagenfurt

Betrunkener begrapschte fremde Frau - Freispruch

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44-Jähriger landete im Türkei-Urlaub in falschem Bett.

Ein Prozess wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person gegen einen 44 Jahre alter Kärntner ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt mit einem Freispruch im Zweifel zu Ende gegangen. Laut Anklage soll der Mann im Jahr 2005 auf einem Segelboot in einer Marina in der Türkei eine damals 60-jährige schlafende Touristin aus Deutschland unsittlich berührt haben. Der Angeklagte gab an, sich an den Vorfall nicht mehr erinnern zu können. Die Staatsanwaltschaft meldete Nichtigkeit an, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Im Sommer 2005 war der Kärntner gemeinsam mit fünf Freunden auf einem Segeltörn in der Türkei. An Land wurde kräftig gefeiert. "Ich habe vier große Biere, eine Flasche Wein und zehn bis 15 Bacardi Cola getrunken", sagte der Angeklagte bei einem ersten Prozesstermin im Vorjahr. Zurück in der Marina verwechselte er das Segelboot. Anstatt auf das Boot seiner Freunde zu gehen, verirrte er sich in die Schlafkoje des Nachbarschiffes. Dort schlief ein ihm völlig fremdes älteres Ehepaar.

Zwischen dem Ehepaar liegend begann der Mann die nackte Frau laut Anklage zu küssen und zu liebkosen. Die Deutsche stellte sich nach eigenen Angaben zuerst tot, begann dann aber doch zu schreien. Daraufhin flüchtete der Kärntner von dem Boot - ließ jedoch seine Unterhose und sein Handy zurück.

Für den Schöffensenat um Richter Gerhard Pöllinger ließen sich die Vorgänge in der Kajüte retrospektiv nicht mehr vollständig aufklären. Deshalb wurde der Kärntner im Zweifel freigesprochen. Staatsanwältin Antoinette Tröster meldete jedoch umgehend Nichtigkeit an. Beendet ist die Causa für den Kärntner damit noch nicht. Auch in der Türkei droht dem Mann noch Ungemach. Dort wurde er 2008 in Abwesenheit zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.


 

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