Klagenfurt

Ehefrau erwürgt: 7,5 Jahre Haft

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Staatsanwaltschaft beruft wegen zu geringer Strafe.

Ein 34 Jahre alter Mann ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt zu 7,5 Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte am 28. Mai 2014 seine 21-jährige Ehefrau und Mutter seiner drei Kinder erwürgt. Laut Gutachten befand er sich bei der Tat in einem "psychischen Ausnahmezustand", weshalb er nicht wegen Mordes angeklagt wurde. Die Staatsanwaltschaft meldete Berufung wegen zu geringer Strafe an.

"Es tut mir leid, was passiert ist", sagte der aus Bosnien stammende Mann zu Beginn der Verhandlung am Mittwoch. Der Prozess gegen ihn hatte bereits im Jänner begonnen - damals wurde vertagt, um ein weiteres Gutachten einzuholen. Darin bestätigte Psychiater Reinhard Haller, dass der Täter in einer Ausnahmesituation gehandelt habe, seine Zurechnungsfähigkeit aber nicht vollständig aufgehoben gewesen sei. Das führte schließlich zur Verurteilung wegen Totschlags.

Wie Staatsanwältin Gabriele Lutschounig ausführte, hatte der 34-Jährige seine Frau vier Minuten lang zu Tode gewürgt. Im Eheleben der beiden hatte es schon länger vorher gekriselt. Die Frau hatte ein Verhältnis mit einem Verwandten des Täters begonnen. Am Tag der Tat hatte der Ehemann eine Facebooknachricht eines Mannes an seine Frau entdeckt. Wie der Verteidiger des Bosniers anmerkte, habe die Frau ihren Mann im darauffolgenden Streit grob beleidigt, was das Fass zum Überlaufen gebracht habe.

In seiner Urteilsbegründung erklärte der Vorsitzende des Schöffensenats, Gerhard Pöllinger, dass die Unbescholtenheit und das Geständnis des Mannes als mildernd zu werten seien. "Das Opfer darf aber niemals zum Täter gemacht werden", meinte Pöllinger zur Begründung für den Ehestreit. Neben der Haftstrafe sprach Pöllinger den drei Kindern und der Mutter des Opfers jeweils 1.000 Euro Schmerzensgeld zu. "Ein symbolischer Betrag", wie der Richter erklärte, "denn mit Geld kann man nie wieder gutmachen, was passiert ist." Der 34-Jährige nahm das Urteil sofort an, wegen der Berufung der Anklagebehörde ist es aber nicht rechtskräftig.

 

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