Kärnten

HCB: 261 Bauernhöfe werden untersucht

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Der Gitmilch-Skandal in Kärnten weitet sich weiter aus.

Insgesamt 261 Bauernhöfe im Görtschitztal werden in den kommenden Tagen auf eine mögliche Belastung mit Hexachlorbenzol untersucht. Am Montag wird es eine Sondersitzung der Kärntner Landesregierung geben, anschließend gibt es eine Informationsveranstaltung für die Kommunalpolitiker der betroffenen Region.

Kritik von Rupprechter
Bei der Sondersitzung werden die angeforderten Berichte für das Gesundheits- und das Umweltministerium erarbeitet werden. Die am Samstag geäußerte Kritik von Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter (ÖVP) am Krisenmanagement des Landes wies Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) zurück. Zuallererst müsse die Gesundheit der Görtschitztaler Bevölkerung gesichert werden, dann müssten die Ursachen gefunden werden, um weitere Belastungen zu vermeiden. Erst "in dritter Linie" kümmere er sich um derartige Geplänkel. Die Einschätzung von Personen, welche die Situation "aus einer gewissen Entfernung beurteilen", stehe für ihn nicht im Mittelpunkt.

Rund 1.000 Futtermittelproben werden in den kommenden Tagen gezogen, dafür werden Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer eingesetzt. Untersucht werden sie in den Labors der Agentur für Ernährungs- und Lebensmittelsicherheit in Wien. Futter, das mit HCB belastet ist, wird entsorgt. Bei vier Bauernhöfen ist bereits HCB im Futter festgestellt worden, vorerst erhalten insgesamt 20 Höfe Ersatzfutter. Wie viel Futtermittel tatsächlich aus dem Verkehr gezogen werden muss, ist noch offen, beim Land rechnet man mit bis zu 600 Tonnen. Dafür soll eine Entsorgungsfirma eingesetzt werden, die Kostenvoranschläge sollen am Dienstag vorliegen.

Staatsanwaltschaft eingeschaltet
Beim Landeskriminalamt hat man eine eigene Einsatzgruppe gegründet, die sich mit den Ermittlungen befassen soll. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat ja bereits ein Verfahren eingeleitet. Dabei geht es um den Vorwurf der fahrlässigen Beeinträchtigung der Umwelt, des umweltgefährdenden Behandelns und Verbringens von Abfällen sowie grob fahrlässigen umweltgefährdenden Betreibens von Anlagen. Vorerst wird gegen Unbekannt ermittelt, wann sich die Erhebungen gegen konkrete Personen richten können, steht vorerst noch nicht fest.
 

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