12 Mio.Euro

Konkurrent verriet Rekord-Schmuggel

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Größter Schmuggelprozess Österreichs ging in Klagenfurt zu Ende: Für sieben Schmuggler setzte es Haftstrafen von bis zu vier Jahren.

Der größte Zigarettenschmuggel-Prozess Österreichs ging gestern am Klagenfurter Landesgericht über die Bühne: Sieben Schmuggler, im Alter zwischen 32 und 43 Jahren, wurden zu unbedingten Haftstrafen zwischen sieben Monaten und vier Jahren verurteilt (nicht rechtskräftig).

Der Hauptangeklagte, ein ehemaliger Spediteur (35), war vermutlich für 40 Lkw-Fuhren verantwortlich: „Ich bin da blöderweise hineingerutscht und nicht mehr herausgekommen.“ Er bekam vier Jahre Haft. Die Schmuggler brachten 123 Millionen Zigaretten – in 605.000 Stangen verpackt – vom Kosovo über Österreich nach Deutschland. Gesamtwert: 12 Mio. Euro.

„Fest steht, dass die Zigaretten eine Totalfälschung und auch noch um das zehnfache schädlicher als die beim Trafikanten erhältlichen Zigaretten waren“, so Staatsanwalt Franz Simmerstatter. Erzeugt wurden die Zigaretten in illegalen Fabriken im Kosovo. Die Schmugglerbande – zu ihr gehörten bis auf einen Mazedonier durchwegs österreichische Staatsbürger – transportierte ihre heiße Ware in Lkw, versteckt in hohlen Fenster- und Türrahmen. Ein vertraulicher Hinweis an das Zollamt in Graz brachte den Fall ins Rollen. Die Information dürfte von der Konkurrenz gekommen sein. „Jedenfalls war der Tipp goldrichtig“, schwärmt der Staatsanwalt. Die Beamten wurden auf ­einen Lkw aufmerksam gemacht, den sie auf der gesamten Fahrt beschatteten. Als das Schmuggelgut abgeladen wurde, schlugen sie zu. „Wie immer haben wir leider nur die kleinen Fische erwischt. Die Bosse sitzen unangetastet irgendwo in der Weltgeschichte herum. Aber etwas ärgern werden sie sich schon, denn 123 Millionen Zigaretten, die in vielen versteckten Depots lagerten, sind kein Lercherl“, so Simmerstatter.

Zu den Haftstrafen, wie bei Finanzverfahren üblich , wurden auch Geld- und Wertstrafen ausgesprochen. Somit erhielt der Hauptangeklagte zur Haft von einem Jahr (Primärstrafe) noch eine Geldstrafe in der Höhe von 9,2 Millionen Euro oder plus 1,5 Jahre Haft. Dazu kommt eine Wertstrafe von 13 Millionen Euro oder nochmals 1,5 Jahre Haft. Bis auf einen Angeklagten, der sich Bedenkzeit erbat, nahmen alle die Strafe an.

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