Mord-Prozess gegen Alko-Lenker

Angeklagter bestritt Suizidabsicht

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Ein 56 Jahre alter Ungar ist am Dienstag wegen sechsfach versuchten Mordes vor Gericht gestanden.

Er hatte im September mit rund drei Promille Alkohol im Blut als Geisterfahrer einen schweren Verkehrsunfall verursacht. Die Staatsanwältin geht davon aus, dass er sich umbringen wollte und dabei den Tod anderer Menschen in Kauf nahm. Der Angeklagte bestritt dies.
 

Eine Flasche Wodka und Magenbitter während der Fahrt getrunken

Er habe am Tag des Unfalls bereits in der Früh - noch im Italien-Urlaub - Wodka getrunken, sagte der 56-Jährige. Am Nachmittag sei er dann ins Auto gestiegen, habe während der Rückfahrt nach Kärnten die Flasche ausgetrunken, sich an einer Tankstelle eine Flasche Magenbitter gekauft und diese während der Weiterfahrt geleert. Nach einer Schlafpause auf einem Parkplatz sei er weitergefahren, wie es zu dem Unfall kam, könne er sich nicht erinnern. Umbringen habe er sich jedenfalls nicht wollen.
 
Allerdings sagte er genau das, als ihn die Polizei nach dem Unfall befragte. "Das war eine Lüge", sagte der Angeklagte vor Gericht. Er habe Mitleid erregen wollen, habe auch eine falsche Fahrtstrecke genannt, aus Angst, die Arbeitslosenunterstützung zu verlieren, weil er im Ausland war. An eine erste Befragung durch die Polizei erinnere er sich gar nicht mehr. Damals, am Tag nach dem Unfall, habe er wohl noch Alkohol im Blut gehabt und sei unter Medikamenteneinfluss gestanden. Bei späteren Befragungen schwächte er das Selbstmord-Motiv ab bzw. stellte es ganz in Abrede.
 

Sechs Personen bei Kollision verletzt

Im Prozess sagten die Unfallbeteiligten aus. Die zwei Frauen im entgegenkommenden Pkw, mit dem es zur Frontalkollision kam, erlitten schwere Verletzungen, Knochenbrüche und auch innere Verletzungen. Beide leiden noch heute, Langzeitfolgen sind nicht ausgeschlossen. Hinweise auf Brems- oder Ausweichmanöver gab es bei keinem der beiden Pkw. Der Angeklagte fuhr beim Zusammenprall Tempo 50, der zweite Pkw 117, sagte ein Sachverständiger. "Ich habe nach vorne geschaut, die Leitschiene gesehen und hab mir gedacht: kein Ausweg", sagte die Lenkerin, eine Oberösterreicherin, die mit einer Freundin aus Salzburg unterwegs war.
 
Nach dem Frontalcrash touchierte der Geisterfahrer noch das Wohnwagen-Gespann einer deutschen Familie. Die beiden Eltern erlitten Prellungen, die beiden kleinen Kinder kamen zumindest körperlich unversehrt davon. "Meine Frau, mein Sohn und ich sind nach wie vor in psychologischer Betreuung", sagte der Lenker.
 
Der psychiatrische Sachverständige beschrieb den Angeklagten als Alkoholiker mit wiederkehrenden Episoden von Kontrollverlusttrinkens. Seine Zurechnungsfähigkeit sei zum Tatzeitpunkt eingeschränkt, aber nicht aufgehoben gewesen. "Er konnte kurze Zeit vorher noch zielgerichtet und geordnet handeln, bis zum Kaufen einer Autobahnvignette." Ob sie auch geklebt wurde, konnte nicht mehr festgestellt werden. Dass der Angeklagte bei der ersten Polizei-Befragung durch die Medikamente wesentlich beeinträchtigt war, glaubt der Sachverständige nicht. "Ob er die Wahrheit gesagt oder geschwindelt hat, kann ich nicht beurteilen."
 

Unfall-Lenker hatte Zukunftspläne

Auch wenn im Gutachten die Frage nach Selbstmordgefährdung nicht gestellt wurde, ging der Gutachter kurz darauf ein. "Es gibt keine Hinweise, dass er suizidal war." Der Mann habe im Gegenteil Zukunftspläne gehabt. "Ich kann mir auch schwer vorstellen, dass jemand, der eine Suizidabsicht hat, noch eine Autobahnvignette kauft."
 
"Ich bin nach wie vor der festen Überzeugung, dass der Angeklagte die Verbrechen des versuchten Mordes zu verantworten hat", sagte Staatsanwältin Johanna Schunn in ihrem Plädoyer. Die erste Aussage, in der der Angeklagte von Selbstmord sprach, sei völlig glaubwürdig gewesen. Er sei in die gleiche Richtung wie die Opfer unterwegs gewesen, habe also umdrehen oder ab- und falsch wieder auf die Autobahn auffahren müssen. Als ihn eine Krankenschwester nach dem Unfall bergen wollte, habe er sich im Wrack festgehalten - für Schunn ebenfalls Beweis für die Suizidabsicht.
 
Verteidiger Andreas Nowak verwies auf die geringe Geschwindigkeit, mit der der 56-Jährige unterwegs war, und den Umstand, dass er im Auto angeschnallt war. "Er hat versucht, sich selbst als Opfer darzustellen", als er vor der Polizei den Selbstmord als Motiv nannte. Seine Lebensgefährtin und deren Tochter hätten auch bestätigt, dass er nicht selbstmordgefährdet gewesen sei. "Die Frage ist natürlich, warum hat er getrunken und fährt falsch auf die Autobahn? Weil er Alkoholiker ist." Im Familienurlaub konnte er nicht oder nur heimlich trinken. Sobald er dort weggefahren sei, habe er deshalb zur Flasche gegriffen. "Da war es ihm egal, dass er noch zu fahren hat." Das mache seinen Mandanten aber noch nicht zum Sechsfachmörder. Vielmehr müsse er wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt werden, meinte der Anwalt.
 
Nach den Plädoyers zogen sich die Geschworenen zur Beratung zurück. Mit einem Urteil war noch am Dienstag zur rechnen.
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