Strafe

Nazi muss für zwei Jahre in den Knast

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Mit Sagern wie „Der Feind ist und bleibt der Jude“ und Verherrlichung bzw. Verbreitung von Nazi-Gedankengut sorgte Steirer für Aufregung.

Mit einem noch nicht rechtskräftigen Schuldspruch endete gestern am Landesgericht ein Verfahren gegen einen 85-jährigen Steirer wegen Wiederbetätigung. Staatsanwalt Franz Simmerstatter warf dem Greis vor, Neonazi-Gedankengut in zwei Büchern verherrlicht und verbreitet sowie die Person Adolf Hitler glorifiziert zu haben. „Die Ewiggestrigen – so wie der Angeklagte – sind die Wegbereiter für die Neonazis“, erklärte Simmerstatter in seinem Plädoyer. Der Strafverteidiger des Angeklagten, Herbert Schaller, sah das naturgemäß anders: „Das Verfahren ist ein typischer politischer Prozess. Der Angeklagte ist keinesfalls ein Wegbereiter der Neonazi-Szene.“ Pikantes Detail: Schaller hatte erst vor Kurzem Holocaust-Leugner Gerd Honsik in Wien vertreten.

Der Angeklagte war kein Unbekannter. Wegen ähnlicher Delikte musste er sich schon öfter vor Gericht verantworten. Vor Journalisten soll er unter anderem auch Sager wie „Der Feind ist und bleibt der Jude“ losgelassen haben. Wie auch schon beim ersten Prozesstermin fand sich ein lautstarker „Fanclub“ im Verhandlungssaal ein, die ihrem Unmut über den Prozess lauthals kund taten.

Die Geschworenen ließen sich davon nicht beeindrucken. Sie sprachen den Angeklagten schuldig, zwei Jahre unbedingte Haft drohen ihm jetzt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da die Verteidigung sofort Berufung angemeldet hat.

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