Haftentschädigung

Verwahrloste Kinder - Mutter klagt Republik

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Der brisante Fall um drei verwahrloste Kinder geht weiter: Die einst angeklagte Mutter will 81.000 Euro Haftentschädigung.

Der Fall der drei verwahrlosten Mädchen sorgte im vergangenen Jahr für große Aufregung: Zunächst, weil die Mutter, Ingrid L. (54), beschuldigt wurde, ihre Töchter zuhause im Bezirk Urfahr-Umgebung jahrelang weggesperrt zu haben. Dann, weil das Urteil gegen die Frau (Einweisung in eine Anstalt) im Mai wegen Rechtsfehler und anderer Mängel aufgehoben wurde. Und zuletzt – ein Paukenschlag –, weil die Staatsanwaltschaft Klagenfurt daraufhin einen Rückzieher gemacht hat und die Anklage gegen die Erziehungsberechtigte völlig fallen ließ.

Entschädigung
Die Rechnung für die schlampige Arbeit der Juristen in diesem Fall präsentiert ihnen nun der Anwalt der ehemals verdächtigen Akademikerin, Helmut Blum: Er kündigte an, bei der Finanzprokuratur eine Haftentschädigung zu beantragen. Im Klartext: Jurist Blum (er ist zugleich Sachwalter von Ingrid L.) will Entschädigung von der Republik. „Immerhin sieht sich meine Mandantin für zwei Jahre und drei Monate ihrer Freiheit beraubt.“

Sprache verlernt
Der Hintergrund der Forderung: Seine Mandantin saß 27 Monate in der geschlossenen Abteilung der Linzer Wagner-Jauregg-Klinik ein. Der Grund dafür war, dass die 54-Jährige ihre Töchter – heute 16, 19 und 22 Jahre alt – völlig von der Außenwelt abgeschirmt haben soll. Die verängstigten Mädchen versteckten sich nach der „Befreiung“ vor Fremden und sprachen teils in einer eigenen, unverständlichen Sprache, berichteten Bekannte später. Die älteste Tochter lebt nach wie vor in einem Therapiezentrum.

Mängel
Dennoch hob der Oberste Gerichtshof das Einweisungs-Urteil vom November 2007 auf: Es wurde unter anderem kritisiert, dass die ältesten Töchter nicht ausgesagt haben. Blum wirft den Behörden wegen dieses OGH-Spruchs „gravierende Versäumnisse“ vor, es habe keinen Grund für die verhängte U-Haft bzw. die Einweisung gegeben.

81.000 Euro
Der Advokat will nun alle Instanzen „bis nach Straßburg“ durchlaufen, um für seine Mandantin geschätzte 100 Euro pro Haft-Tag einzuklagen – hochgerechnet geht es also um rund 81.000 Euro. „Das Geld würde ihr enorm helfen, derzeit lebt sie vom Unterhalt ihres Mannes“, so der Jurist – der übrigens nach geltendem Recht als Sachwalter im Namen seiner Mandantin über das Geld verfügen würde.

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