8 Monate bedingt

Wegen NS-Postings auf Facebook verurteilt

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17-jähriger Kärntner stattete sich auf Facebook mit Nazi-Attributen aus.

Ein 17 Jahre alter Kärntner ist am Mittwoch von einem Geschworenensenat am Landesgericht Klagenfurt wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu einer achtmonatigen, bedingten Zusatzstrafe verurteilt worden. Der Bursche gab zu, seine Facebook-Seite mit NS-Attributen ausgeschmückt, eine "Arische Bruderschaft" im sozialen Netzwerk gegründet und eine junge Frau online auf derbste Weise unter Verwendung von Nazibegriffen beschimpft zu haben. Der 17-Jährige nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Bedingte Haft und Geldstrafe
Auf seiner Facebook-Seite hatte der Angeklagte als Arbeitgeber "Das Deutsche Reich - Front" angegeben, als Hochschule nannte er das Konzentrationslager Auschwitz "Abschlussklasse 1945", seine Lieblingsmannschaft sei die SS und sein Lieblingsbuch Hitlers "Mein Kampf". Als eine Frau in einem Strafverfahren wegen schweren Raubes gegen den älteren Bruder des Angeklagten aussagen sollte, beschimpfte und bedrohte er diese via Online-Plattform wüst. Sie sei eine Missgeburt, ein Jude, gehöre ins KZ und vergast. Gespickt wurden die Tiraden mit Zitaten aus NS-Liedern wie "Arisches Blut soll nicht untergehen." oder "Ich bin ein Kämpfer der NSDAP.". Der 17-Jährige wollte sie dazu bringen, die Aussage gegen seinen Bruder zurückzunehmen. Deswegen wurde der Jugendliche bereits wegen versuchter schwerer Nötigung und versuchter Bestimmung zur Falschaussage zu vier Monaten bedingter Haft und 800 Euro Geldstrafe verurteilt.

Inhalte nicht gelöscht
Die Verbrechen nach dem Verbotsgesetz wurden zwischen Herbst 2011 und Februar 2012 begangen. Trotz Aufforderung durch die Exekutive löschte der Angeklagte die Inhalte nicht. Noch einen Tag vor der Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft gründete er online die Gruppe "Arische Bruderschaft". Er sei immer betrunken gewesen, wenn er solche Dinge im Internet getan habe, sagte der Angeklagte vor Gericht.

Warum er den Nationalsozialismus gut fand, konnte er nicht sagen. Nicht einmal was die NSDAP war, konnte oder wollte der Angeklagte beantworten. Jedenfalls, so erklärte er, habe er in der Zwischenzeit seine Meinung geändert. Er habe nun nämlich eine Freundin und diese erwarte ein Kind. Bei der Polizei hatte der 17-Jährige noch gesagt, er sei politisch "äußerst rechts", bei der Staatsanwaltschaft stand er noch dazu, ausländerfeindlich zu sein. Vor Gericht sagte er, Ausländer seien ihm egal - solange sie keine Drogen an Kinder verkauften.

Ein psychiatrischer Gutachter bescheinigte dem Angeklagten, der als höchste Schulstufe die zweite Klasse Hauptschule abgeschlossen hatte, eine Intelligenzminderung. Das Erfassen komplexer geschichtlicher Zusammenhänge sei für ihn "problematisch". Seine Persönlichkeit sei durch Empfindlichkeit gepaart mit Aggressivität geprägt. Letztere nutze er vor allem, um seine Position zu stärken.

Die Geschworenen wurden sich rasch einig, dass der Tatbestand der nationalsozialistischen Wiederbetätigung erfüllt war und fällten einen Schuldspruch. Der Strafrahmen nach dem Verbotsgesetz beträgt bei Jugendlichen bis zu fünf Jahre Haft.

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