Kärnten

Zweiter HCB-Bescheid aufgetaucht

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Greenpeace: Behörden und Ministerium schon 2010 über Blaukalk-Verbrennung informiert?

Die Umweltschutzorganisation Greenpeace hat dem Land Kärnten am Mittwoch vorgeworfen, dass es in der HCB-Causa (Hexachlorbenzol) einen "zweiten, bisher nicht veröffentlichten Blaukalk-Bescheid vom Dezember 2010" gebe. Auch eine im Jahr 2004 beauftragte Machbarkeitsstudie zur Blaukalkverwertung in der Industrie soll existieren. Vom Land wurden die Vorwürfe laut ORF Radio Kärnten zurückgewiesen.

Aus dem Bescheid soll auch hervorgehen, dass das Umweltministerium in Wien seit mindestens vier Jahren über die Art der Kalkverwertung informiert gewesen sei. Bisher war Greenpeace zufolge nur der Bescheid vom 15. Dezember 2010 bekannt, nicht auch jener vom 20. Dezember 2010. Beide Bescheide seien von der Abteilung 7 der Kärntner Landesregierung erstellt worden. Der zweite sogenannte "Erlaubnisbescheid" beschreibe den Blaukalkeinsatz detaillierter als der erste.

Details zum Blaukalkeinsatz
Die Kalkschlämme sollten "bei Anlieferung in die genehmigte Tinkalbox B 3 aufgegeben und von dort über das bestehende Dosiersystem (...) eingebracht werden". Dies könnte das Zementwerk im Görtschitztal laut der Umweltorganisation auch gemacht haben. Denn dieser Weg führe durch eine 400 Grad warme Zone, in der HCB verdampfe "und über den Schornstein entweicht, bevor es mit dem Blaukalk in die heiße Zone gelangen konnte", argumentierte Greenpeace-Chemiker Herwig Schuster: "Damit wackelt die bisherige Argumentation des Landes Kärnten, dass das Zementwerk das Material eindeutig rechtswidrig eingebracht habe", so Schuster.

Land weist Greenpeace-Darstellung zurück
Albert Kreiner, Krisenkoordinator des Landes, wies die Greenpeace-Darstellung zurück. Maßgeblich sei, dass man den Blaukalk herausnehmen und dann bei der entsprechenden Temperatur von 1.100 Grad verbrennen hätte sollen. Und dies sei nicht geschehen.

In der Machbarkeitsstudie, laut Greenpeace vom Land Kärnten 2004 bei der FTU Ges.m.b.H. beauftragt, sei 2006 die Verwertungsmöglichkeit des Gift-Kalks im Zementwerk erwähnt worden, man habe aber ausdrücklich HCB-Abgasmessungen empfohlen. Diese Messungen seien aber in keinem der Genehmigungsbescheide vorgeschrieben gewesen.

 

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