19. März 2009 11:39
Sein Mandant habe sich in jenen 66 Stunden, in denen das Baby nach
Darstellung der Staatsanwältin mit dem Tod gekämpft hat, nicht durchgehend
im Keller befunden. Josef F. sei nur manchmal runter gekommen, wie Mayer
betonte.
Wie in seinem Eingangsplädoyer bezog sich der Verteidiger dabei auf die
Kalendereinträge der Tochter: Festgehalten sei die Geburt der Zwillinge am
28. April 1996. Am Tag darauf gab es den Eintrag "haben ein Gitterbett
bekommen". Später erwähnte die Tochter des Angeklagten, dass F. "beide
raufholen" wollte. Am 30. April fand die "Taufe" der Buben statt und am 1.
Mai gab es den Eintrag, dass der Bub um 12.15 Uhr gestorben war. Aus Sicht
des Anwalts handelte es sich um ein im Stich lassen des Babys.
Seinem Mandanten gehe es nicht um ein "Drumherumkommen" um die Höchststrafe.
Mayer verwies darauf, dass sein Mandant bei einer Verurteilung zu 20 Jahren
Haft mit 93 Jahren in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher
eingewiesen werden würde.
Das Geständnis seines Mandanten fand laut Mayer nicht erst nach Absprache am
Mittwoch, sondern "in zwei Akten" statt: Bereits am Dienstagabend, nach
Ansehen des Videos der kontradiktorischen Einvernahme seiner Tochter, sei F.
zusehends verfallen.
Mayer bestätigte in seinem Plädoyer erstmals, dass das 42-jährige Opfer im
Verhandlungssaal anwesend war: Und als er sie im Gerichtssaal sitzen sah -
"das Gericht hat das sehr gut gemacht" - "war es mit ihm ganz aus", der
Angeklagte sei innerlich zusammengebrochen, so der Anwalt. Nach Vorspielen
des Videos zeigte er sich erschüttert und bejahte gegenüber Richterin Andrea
Humer die Schilderungen seiner Tochter. Am nächsten Tag blieb er dabei,
Schuldgefühle habe er bereits Monate zuvor gegenüber der Gutachterin
eingestanden.
Unter Hinweis auf den Appell der Richterin auf objektive Berichterstattung
zu Prozessbeginn führte Mayer - wie am Beginn der Verhandlung - aus, dass er
selbst bedroht werde, und verlas dazu ein jüngst eingegangenes E-Mail. Darin
wurden ihm als Verteidiger mit derben Worten dieselben "Strafen" gewünscht
wie Josef F. Der Advokat appellierte an die Presse, diesbezüglich mäßigend
auf die Bevölkerung einzuwirken.
Milderungsgründe seien der Lebenswandel seines Mandanten, das Geständnis und
auch die attestierte schwere psychische Störung. Die in der Jugend
geschlagenen Wunden hätten F. für sein Leben geprägt, so Mayer.
Zu den Drohungen gegen Mayer meinte der stellvertretende Leiter der
Justizanstalt St. Pölten, Erich Huber-Günsthofer: "Wenn es um eine Bedrohung
gegen Josef F. geht, dann müssten wir das wissen, ich kann dazu aber nichts
sagen, bis jetzt ist uns nichts bekannt. Wenn Mayer bedroht wird, muss er
sich an die Polizei wenden."