18. März 2009 09:16
Josef Fritzl hat sich heute, gleich zu Beginn des dritten Verhandlungstages
im Prozess um den Inzest-Fall von Amstetten, völlig überraschend zu
sämtlichen Anklagepunkten schuldig bekannt. Das nunmehrige Geständnis
umfasst auch den inkriminierten Mord durch Unterlassung und den
Sklavenhandel. Nach dem Geständnis wirkte er erleichtert.
Bisher nur Teilgeständnis
Bisher hatte sich der Angeklagte
nur teilweise zur vollendeten Vergewaltigung, der schweren Nötigung, der
Freiheitsentziehung und der Blutschande schuldig erklärt.
Grund ist das Video
Seinen Sinneswandel begründete der
73-Jährige mit dem Video mit der kontradiktorischen Einvernahme seiner
Tochter E., das gestern den Geschworenen zur Gänze gezeigt worden war.
"Hätte etwas tun müssen"
"Ich weiß
nicht, warum ich nicht geholfen habe. Ich war der Hoffnung, dass er's
durchsteht." So begründete der Beschuldigte, wieso er dem Neugeborenen
keine Hilfe angedeihen hatte lassen. Auf Befragen der Richterin räumte er
ein, dass er bei der Zwillingsgeburt dabei war und bemerkt hatte, dass der
Säugling schwer atmete. "Ich bekenne mich schuldig. Ich hätte
erkennen müssen, dass es dem Baby schlecht geht," sagte Fritzl
aus.
"Dachte, der Kleine überlebt"
Und auf Vorhalt der
Richterin, dass in jenen 66 Stunden, bis der Säugling starb, Zeit gewesen
wäre, ihn ins Spital zu bringen, sagte der Angeklagte noch einmal: "Ich
hätte etwas tun müssen. Ich hab's einfach übersehen. Ich war der Meinung,
der Kleine wird überleben."
Erleichterung?
Unmittelbar nach dem Geständnis hat der ORF den
Angeklagten erwischt, wie er von Justizbeamten abgeführt wird. Während er
langsam Stufen hinuntersteigt, bemerkt Fritzl, dass er gefilmt wird. Er
wirkt, im Gegensatz zu gestern, erleichtert, ja, fast fröhlich. Nur sehr
langsam verdeckt er mit seiner linken Hand sein Gesicht. Dann verschwindet
er in einem Gang.
Kastner fordert Einweisung
Nun könnte er für lange Zeit
verschwinden. Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner hat für seine Einweisung
in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher plädiert - und zwar für
unbestimmte Zeit. Der Grund: Fritzl sei nach wie vor gefährlich. Sein Drang
zur Dominanz sei weiterhin ungebrochen. Erst im Zug einer Therapie und wenn
sich erste Erfolge einstellen, könnte eine Freilassung angedacht werden,
findet Kastner.
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Mit seinem nunmehrigen Geständnis in vollem Umfang der Anklage nimmt
Josef Fritzl eine lebenslange Freiheitsstrafe in Kauf. Sein
Schuldbekenntnis, am Tod eines im Keller geborenen Säuglings
vorsätzlich mitgewirkt zu haben, indem er es unterließ, dem Buben die
nötige ärztliche Hilfe zuteilwerden zu lassen, könnte das Gericht zur
Verhängung der Höchststrafe über den 73-Jährigen ermächtigen.
Sollten die Richter Josef Fritzl auch des Sklavenhandels schuldig
erkennen, wozu er sich nun ebenfalls geständig gezeigt hat, wäre dies
die erste Verurteilung nach diesem Paragrafen in Österreich
überhaupt. Der seit den 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts im
Strafgesetzbuch enthaltene Straftatbestand hatte bis zum Inzest-Fall
von Amstetten als "totes Recht" gegolten.
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