18. März 2009 17:17
Mit seinem nunmehrigen Geständnis in vollem Umfang der Anklage nimmt Josef
Fritzl eine lebenslange Freiheitsstrafe in Kauf. Sein Schuldbekenntnis, am
Tod eines im Keller geborenen Säuglings vorsätzlich mitgewirkt zu haben,
indem er es unterließ, dem Buben die nötige ärztliche Hilfe zuteilwerden zu
lassen, könnte das Gericht zur Verhängung der Höchststrafe über den
73-Jährigen ermächtigen.
Schwierige Aufgabe für die Geschworenen
Nach viertägiger
Verhandlung müssen die acht Geschworenen heute über Schuld, Unschuld und die
Bestrafung des Angeklagten unterscheiden. Den Beginn dieser Prozedur macht
die Rechtsbelehrung durch den Gerichts-Vorsitz, anschließend ziehen sich die
Geschworenen alleine zur Beratung zurück.
Bei der Rechtsbelehrung erhalten die Geschworenen eine schriftliche
Erläuterung über die in der Verhandlung wesentlichen Strafbestimmungen -
beispielsweise Voraussetzungen für die Erfüllung des Tatbestandes Mord oder
Sklaverei. Die Belehrung wird auch mündlich erklärt, vor dem Rückzug ins
Beratungszimmer können die Geschworenen noch ihre Fragen an den Richter
stellen.
Keine zeitliche Grenze für Beratungen
Im Beratungszimmer
sind die Geschworenen dann auf sich alleine gestellt, der Dauer der
Urteilsfindung sind keine Grenzen gesetzt. Erster Schritt dabei ist die
Auswahl eines Obmanns, der später für die Geschworenen spricht und die
Abstimmungen leitet. Ausgesucht wird diese Person durch eine Wahl mittels
einfacher Stimmenmehrheit.
Bei vier gegen vier Stimmen gilt milderes Urteil Gemeinsam gehen die
Geschworenen dann den Fragenkatalog mit den gemäß der Anklage aufgelisteten
Punkten durch. Nach einer Beratung der Geschworenen untereinander wird über
jeden Aspekt einzeln abgestimmt - und zwar nur einmal. Kommt es zu einem
Gleichstand, sprich vier gegen vier Stimmen, gilt das mildere Urteil.
Tauchen während der Beratung ungeklärte Fragen auf, kann der Obmann die
Richterin zuziehen und um eine weitere Erläuterung bitten. Auch die Vorlage
von Gesetzestexten können die Geschworenen verlangen. Weitere Hilfen gibt es
laut Pilnacek nicht.
Urteil heute Nachmittag
Ist der Fragenkatalog fertig
durchgearbeitet, wird das Ergebnis dem Richter übergeben - schriftlich und
vom Obmann unterzeichnet. Gemeinsam mit den Geschworenen und seinen Beratern
stimmt der Vorsitzende im Anschluss über das Strafausmaß ab. Entscheidend
ist hier wie bei der Schuldfrage die Stimmenmehrheit der elf
Entscheidungsträger (acht Geschworene, ein Richter, zwei Beisitzer). Bei der
anschließenden Schlussverhandlung verliest der Geschworenen-Obmann den
Fragenkatalog, der Richter verkündet im Anschluss das Urteil.
Bevor sich die Geschworenen zur Beratung über das Urteil zurückziehen,
müssen die akkreditierten Journalisten das Gerichtsgebäude verlassen. Ist
das Urteil ergangen, will Cutka dafür sorgen, dass die Pressevertreter "rechtzeitig
verständigt" werden, um die Urteilsverkündung persönlich verfolgen
zu können.
Wie der Gerichtssprecher bekanntgab, wird die Öffentlichkeit auch bei den
Schlussvorträgen der Staatsanwältin und des Verteidigers zugelassen. Die
beiden werden diese unmittelbar nach der Verlesung der Fragenkatalogs
halten, mit dem sich die Geschworenen auseinanderzusetzen haben werden.