17. März 2009 15:31
Der zweite Verhandlungstag im Sensationsprozess gegen Josef Fritzl war der
spannendste. Denn im Gerichtssaal wurden den fassungslosen Geschworenen die
Videobänder von kontradiktorischen (schonenden) Einvernahmen des
Verlies-Opfers E. (elf Stunden lang) und H. (40 Minuten) vorgespielt.
So wurde E.s Befragung aufgezeichnet (Zum Vergrößern auf das Bild
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Abrechnung
Beide rechneten erschütternd mit ihrem Peiniger ab.
Allerdings war die Öffentlichkeit am Dienstag vom Prozess ausgeschlossen.
Die gute Nachricht: Was die acht Laienrichter zu hören bekamen, ist
Eingeweihten – in buchstäblich „groben“ Zügen – schon lange bekannt.
Monster
Denn Opfer H. hat im Familienkreis kein Geheimnis daraus
gemacht, warum und wie er seinen Vater belasten wird. Anzunehmen daher, dass
er als Zeuge auf Videoband dieselben furchtbaren Geschichten erzählte.
Und was Vergewaltigungs-Opfer E. in 8.641 Tagen im Verlies drei Meter unter
der Erde erlitten hat, wurde bereits im Vorverfahren erhoben. Resultat ist
die Anklageschrift, die über weite Strecken auf ihren Aussagen basiert.
Beide Opfer Fritzls sagten am Dienstag (auf Videowand) als Zeugen der
Anklage aus. Und jeder Satz von ihnen zeigte wohl, dass da tatsächlich ein
„Monster“ auf der Anklagebank sitzt – auch wenn das Fritzls Staranwalt
Rudolf Mayer bestreitet.
Nasenbein gebrochen
Unter Verwandten rechtfertigte H. seinen
Entschluss, gegen Josef Fritzl auszusagen, so: „Das Gericht soll erfahren,
warum ihn die ganze Familie gehasst hat.“
Unvergesslich für den Sohn: Junior H. hatte eine Lehrstelle als Koch und
Kellner, vom Vater aber striktes Alkoholverbot. Bei einer Geburtstagsfeier
seines Chefs trank er trotzdem ein Glas Sekt. Fritzl roch es am Abend daheim
– und schlug zur Strafe sofort auf den Buben ein. Mit stark blutender Nase
wurde H. dann auf sein Zimmer im dritten Stock des Horror-Hauses geschickt
und eingesperrt. Erst am nächsten Tag brachte Fritzl sein Opfer in ein
Spital. Und dort musste H. seinen Nasenbeinbruch mit einem Sturz über die
Treppe erklären.
Unter den Tisch geprügelt
Zeuge H. erinnert sich auch, dass
es seiner Lieblingsschwester E. (dem späteren Verlies-Opfer) nicht besser
erging. Beispiel: Auf Verwandtenbesuch mit dem Papa folgte E. nicht sofort
seinem Kommando „Los, wir gehen jetzt“, weil sie noch auf die Toilette
musste. Zwei Minuten später hatte sie daher ihre Schuhe noch nicht
angezogen. Folge: Fritzl schlug so brutal zu, dass das Mädchen unter einen
Tisch flog.
Sex-Attacken
Zeuge H. weiß auch noch genau, wie ihm die
Schwester von ihrer Panik vor dem Vater erzählte. Schon als sie 11 war, habe
er sie unsittlich belästigt. Jedes Mal habe sie gezittert, wenn er mit ihr
von seiner Gastwirtschaft am Mondsee in den Wald fahren wollte.
Im Vorverfahren hat Fritzl die frühen Sex-Attacken stets geleugnet und
argumentiert: Seine Tochter sei als Kind tatsächlich vergewaltigt worden –
aber von einem Mann aus der Verwandtschaft, nicht von ihm. Vermutlich habe
sie da „was durcheinander gebracht“.
Kaltschnäuzig
Und auch die elfstündige Aussage von
Inzestopfer E. nahm der Vater Fritzl schon im Vorverfahren nicht beschämt
hin.
Typisch dafür sein kaltschnäuziger Konter auf ihre Behauptung, er habe im
Verlies die ersten vier Jahre kein Wort mit ihr gesprochen: „Falsch. Wir
haben sogar darüber diskutiert, ob ich nicht noch ein Opfer suchen soll,
damit sie da unten Gesellschaft hat.“
Trost vom Täter
Die Aussage des Inzest-Opfers ist das
Protokoll eines unfassbaren Martyriums. Aber schon vor dem Haftrichter ließ
Josef Fritzl nur eine Passage unkommentiert – die Aussage seiner Gefangenen:
„Ich habe in all den Jahren oft geschrien, aber es hat mich niemand gehört.“
Sonst aber war der Verstellungskünstler nie um eine Replik verlegen.
Unglaubliche Beispiele dazu: Opfer E. gibt an, Josef Fritzl habe sie sofort
im Verlies mit einer Eisenkette ans Bett gefesselt. Fritzl widerspricht:
„Sie hatte damals noch gar kein Bett, sondern nur einen Kübel für die
Notdurft. Ich weiß nicht, wie sie darauf kommt.“
Oder: Bei ihrer kontradiktorischen Einvernahme erzählte die gebrochene
42-Jährige, ihr Peiniger habe sie schon am zweiten Tag im muffigen
Kellerloch vergewaltigt. Der Inzest-Täter dazu: „Stimmt nicht. Ich habe sie
erst viel später als begehrenswerte Frau wahrgenommen. Am Anfang habe ich
sie nur in den Arm genommen und gestreichelt, weil sie sehr traurig war.“
Mag sein, dass sich der Angeklagte in Selbstlügen flüchtet, weil er mit der
Wahrheit nicht leben könnte. Er sagt auch, dass er den Säugling M. im
Verlies erst gesehen hat, als der schon tot war. Die Kindesmutter dazu: „Ich
habe ihn angefleht, Hilfe zu holen. Aber er hat gesagt, er wird den Buben im
Ofen verbrennen.“