19. 03. 2009, 14:21

Urteil rechtskräftig

Josef Fritzl schuldig in allen Punkten

© Getty

Die Geschworenen verurteilten den 73-Jährigen zu lebenslanger Haft.

Das Urteil über den 73-jährigen Inzestvater ist gefallen: Josef Fritzl ist in allen sechs Anklagepunkten vom Gericht einstimmig für schuldig erkannt worden. Diese waren Mord durch Unterlassung, Sklaverei, Blutschande, schwere Nötigung, Freiheitsentziehung und Vergewaltigung.

Fritzl nahm das Urteil ohne Regung an
Er bekam eine lebenslange Haftstrafe, und es wurde eine gleichzeitige Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verfügt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Fritzl nahm den Richterspruch ohne jede Regung an. Auch Staatsanwältin Christiane Burkheiser verzichtete auf Rechtsmittel. Strafverteidiger Rudolf Mayer hatte mit der Höchststrafe gerechnet, nicht aber damit, dass sein Mandant das Urteil annehmen wird. Dieses Vorgehen war nicht abgesprochen.

"Ich nehme das Urteil an"
Noch ehe Richterin Andrea Humer dem Angeklagten die vorgesehene Rechtsbelehrung erteilen konnte, ergriff Fritzl das Wort. "Ich nehme das Urteil an", sagte der 73-Jährige mit fester Stimme. Auf die Frage, ob er das Urteil verstanden habe, meinte er: "Ja." "Haben Sie die Konsequenzen verstanden?", erkundigte sich Humer weiter. Fritzl bejahte.

"Kann nur ganz streng bestraft werden"
Richterin Andrea Humer begründete das Strafausmaß: Derartige Straftaten könnten aus generalpräventiven Gründen "nur ganz streng bestraft werden", so Humer. Zudem fanden die Richter "eine Vielzahl an Erschwerungsgründen". Darunter der 24-jährige Deliktszeitraum, die Vielzahl der an der Tochter begangenen Vergewaltigungen, der "besondere Vertrauensbruch" und die "Heimtücke" dem mittlerweile 42-jährigen Opfer gegenüber.

Von U-Haft in Strafhaft
Damit wird er möglicherweise noch in dieser Woche von der Justizanstalt St. Pölten, wo er seit Ende April 2008 in U-Haft verbracht hat, in Strafhaft verlegt. Laut dem Vizepräsidenten des Landesgerichts St. Pölten, Franz Cutka, wird Fritzl nun in die Justizanstalt Wien Mittersteig verbracht. Dort werden zunächst fünf Grundsatzfragen gestellt:

  1. Ist der Verurteilte therapiefähig?
  2. Ist er therapiemotiviert?
  3. Ist er veränderungsfähig?
  4. Ist er veränderungsbereit, und durch welche Therapie kann das geschehen?
  5. Wie hoch ist die Gefährlichkeit des Delinquenten, und ist diese prinzipiell therapierbar?

Nach Beantwortung dieser Fragen wird entschieden, wo der Verurteilte die Haft verbüßen wird. Infrage kommen neben Wien-Mittersteig selbst die Strafanstalten in Graz-Karlau, Garsten oder Stein.

Fritzl will sich entschuldigen
Laut Anwalt Rudolf Mayer ist sein Mandant bereit, sich bei seinen Opfern zu entschuldigen. Josef Fritzl will aber nicht von sich aus auf seine Opfer zugehen, sondern nur, wenn sie sich an ihn wenden. Er ist auch bereit, sich gemeinsam mit der geschädigten Familie einer Therapie zu unterziehen.

Der Prozess ging früher zu Ende als erwartet. Auch die Geschworenen kamen relativ rasch zu ihrer Entscheidung. Ursprünglich war der Prozess bis Freitag geplant.

Kommentar schreiben

RuhmundEhre meint am 20.03.2009 09:12

Und dann zu Fuß durch Wien oder sonst eine Stadt schicken. Wäre neugierig wass passiert!!!
Also begnadigt den Josef bitte!!!!!!!!

amijl meint am 20.03.2009 08:16

Warum gibt es in Österreich nicht die Todesstrafe! Sie wäre in einigen Fällen (LUCA) das einzig gerechte!!!!!!!!!!!!!!

h3 meint am 19.03.2009 18:47

Der "fescher79er" sollte, bevor er wieder einmal postet, das StGB und div. Judikatur lesen.

fescher79er meint am 19.03.2009 16:46

ich bin der Meinung, dass es sich hierbei um ein krasses Fehlurteil handelt, wenn man so will um einen Justizskandal. Ich kann das Delikt "Mord" beim besten Willen nicht erkennen.
Soll nicht heißen dass F. nicht wenns sein muss lebenslang in die Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher kommen sollte. Aber eben nicht mit dem Etikett "Mörder" auf der Stirn.

Und allen die ihm den Tod oder sonst was wünschen sei gesagt, dass sie um KEINEN deut besser sind als der F.
Eure zur Schau gestellte Erschütterung oder Rechtschaffenheit ist nur Ausdruck Eurer bislang unterdrückten Aggression. Jetzt gibts halt jemanden, an dem ihr ungestraft die Aggressionen auslassen könnt. Erbärmlich!

ichglaubsnicht meint am 20.03.2009 08:08

wäre das baby auch gestorben, wenn es sofort behandelt worden wäre? nein!! das war vorsätzliche! tötung durch unterlassene hilfeleistung = mord. 2 verschiedene begriffe, eine konsequenz, nämlich tot.

zum deinem 2. absatz gebe ich dir recht!

hierbinich meint am 20.03.2009 08:16

Meinung, dass Ihre Aroganz nahezu unerträglich ist oder nur noch durch Grüßenwahnsinn getoppt werden kann.
Wie kommen Sie eigentlich dazu, die Meinung höchstrangiger Juristen so zu negieren, nachdem diese Akteneinsicht hatten?
Meinen Sie nicht auch, dass Sie sehr isoliert mit Ihrer Meinung auch gegenüber der übrigen Fachwelt stehen?
Aber der Witz war gut.

Danubia24 meint am 19.03.2009 16:04

hätte er in seinem eigenen Verlies eingesperrt gehört, ohne Strom, wie er es mit seiner Tochter gemacht hat. Dann hätte er am eigenen Leib gespürt, was "eingesperrt" wirklich bedeutet

sugardelta meint am 19.03.2009 17:28

Lebenslang einsperren so ein Subjekt??Naja ist halt leider so.
Ich hätte was anderes für in parat!Damit würde er uns Steuerzahlern nichts mehr kosten.

Aron1 meint am 19.03.2009 15:31

dass der F.. das Urteil angenommen hat, war mit dem Rechtsverdreher nicht abgesprochen, das sagte der MONSTER-MAYER selbst.
Jedenfalls hat der F.. hierbei erkannt dass es so besser ist und er hat damit auch seinen "Kindern" gezeigt " ja ich bin das Schw.... ". Nun nun ab mit ihm wo ihm nie wieder wer sehen kann.

Andy323 meint am 19.03.2009 14:51

bei dem Kerl nicht mehr allzu lange.

Bustahill meint am 19.03.2009 14:43

Bravo, schuldig in allen Punkten. Auf Niewiedersehn