Bedingte Haft für Buslenkerin

43 Bäuerinnen verletzt: Gerichtsurteil

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Zusätzlich Geldstrafe & Schmerzensgeld für Opfer: Fahrfehler festgestellt.

Ein Busunfall im Bezirk Melk im Juni 2011, bei dem 43 Bäuerinnen aus dem Bezirk Amstetten teils schwer verletzt wurden, hat am Dienstag am Landesgericht St. Pölten eine Verurteilung für die Lenkerin zur Folge gehabt. Die 39-Jährige wurde nicht rechtskräftig der fahrlässigen Gemeingefährdung schuldig gesprochen. Sie erhielt sechs Monate bedingte Haft und eine Geldstrafe von 240 Euro. Zudem muss sie sämtlichen Opfern Schmerzensgeld im Ausmaß von 50 bis 12.100 Euro pro Person zahlen.

Der Unfall ereignete sich am 8. Juni 2011 auf der B36 in Würnsdorf bei Pöggstall. Nach einer Talfahrt durchschlug das Fahrzeug bei einer rechtwinkeligen Kreuzung geradeaus eine Leitschiene, stürzte über eine bis zu 20 Meter abfallende Böschung, überschlug sich dabei und kam auf der Seite zu liegen. 16 Insassinnen wurden schwer, 27 weitere leicht verletzt.

Staatsanwalt Karl Wurzer warf der Frau die unsachgemäße Bedienung der Bremsen vor: Sie sei zu schnell gefahren, habe die Fußbremse so oft bedient, dass diese überhitzte, habe nicht bemerkt, dass die Retarderbremse sukzessive in ihrer Wirkung nachließ und es unterlassen, die Motorstaubremse bzw. die Getriebebremse einzustellen. Die Verkettung dieser Umstände habe den Unfall verursacht, der laut Sachverständigen aber vermeidbar gewesen wäre.

Die Frau hatte sich hingegen nicht schuldig bekannt. Die Bremsen, sowohl die Fußbremse als auch die Retarderbremse beim Lenkrad, hätten zunächst tadellos funktioniert und seien dann plötzlich ausgefallen: "Ich bin reingestiegen und hab geglaubt, ich bin in einem Film, da war kein Widerstand", beteuerte die 39-Jährige mehrfach. "Ein momentaner Ausfall ist praktisch nicht möglich", entgegnete allerdings einer der Gutachter.

Auch Einzelrichter Helmut Weichhart stellte bei der Urteilsbegründung fest, dass die Aussage der Angeklagten "technisch nicht nachvollziehbar" sei. Zudem habe sie "bis zum Schluss keine Einsicht gezeigt, Sie würden jederzeit wieder so den Berg hinunterfahren", meinte er. Es sei zwar nicht die Schuld der Lenkerin gewesen, dass in der Retarderbremse zu wenig Öl war, das Nachlassen der Wirkung hätte ein "durchschnittlich sorgfältiger Buslenker" aber bemerken und dementsprechend handeln müssen.

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