Urteil

Ärzte nicht Schuld an Tod eines Mannes nach OP

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Die zwei Mediziner wurden vom Landesgericht St. Pölten freigesprochen. Ein Patient war 2005 nach einer Operation gestorben.

Mit zwei Freisprüchen ist am Dienstag am Landesgericht St. Pölten ein Prozess um fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen zu Ende gegangen. Ein Patient war im Jänner 2005 im Mostviertel nach einer Operation gestorben. Dem Mann seien von zwei Ärzten Medikamente verabreicht worden, die eine potenzierende Wirkung hervorgerufen hätten. Das Urteil ist vorerst nicht rechtskräftig.

Das Urteil gründe sich auf die Expertisen mehrerer Sachverständiger. Darin habe sich der Vorwurf der Fahrlässigkeit nicht bestätigt.

Laut Staatsanwaltschaft habe ein Chirurg dem Patienten ohne Absprache mit der zuständigen Anästhesistin 40 Milligramm Benzodiazepin beinhaltendes Tranxilium verabreicht. Dieses habe die atemhemmende Wirkung des von der Ärztin gegebenen Dipidolor potenziert. Nach der Operation im Jänner 2005 sei es bei dem Opfer zu Erbrechen gekommen, gleichzeitig seien die Reaktionsfähigkeit herabgesetzt und die Atemwege gelähmt worden, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Der Mann starb einige Stunden nach dem Eingriff an der Aspiration von Erbrochenem.

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