Korneuburg

Brutal-Räuber zu 15 Jahren Haft verurteilt

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Bande verübte 13 Raubüberfälle an älteren Damen in Wien und NÖ.

Zu hohen Haftstrafen sind am Mittwoch vier Angeklagte vor einem Schöffensenat am Landesgericht Korneuburg verurteilt worden. Der 49-jährige Hauptangeklagte bekam das Höchstmaß von 15 Jahren. Die weiteren drei Beschuldigten wurden wegen Beihilfe jeweils zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Dem größtenteils aus Ungarn stammenden Quartett waren 13 Raubüberfälle an alten Damen im Bezirk Mistelbach und in Wien zur Last gelegt worden.

   Der 49-jährige Ungar musste sich unter anderem wegen schweren Raubes und schwerer Körperverletzung vor Gericht verantworten. Er legte am zweiten Prozesstag ein Teilschuldgeständnis vor dem vorsitzenden Richter, Helmut Neumar, ab: "Ich habe die Raubüberfälle begangen, aber ich weiß nicht, wer diese Personen waren." Verfahrenshelferin Andrea Seidl plädierte daher auf ein milderes Urteil.

   Der Richter wollte aber mit der Höchststrafe ein Zeichen setzen: "So eine unangemessene brutale Vorgangsweise den Opfern gegenüber sieht man nur sehr selten. Die Fotos von deren Verletzungen sind erschreckend. Es ist wohl das mieseste, sich alte wehrlose Damen auszusuchen, und ihnen nicht einmal die Chance zu geben, das Geld freiwillig herausrücken zu lassen", lautete seine Urteilsbegründung. Seidl legte für ihren Mandanten Berufung hinsichtlich des Strafausmaßes ein.

   Das angeklagte Ehepaar, ein 30-jähriger serbischstämmiger Österreicher und eine 29-jährige Ungarin, wurden der Beihilfe zum schweren Raub verurteilt. Der Mann bekam acht Jahre, seine Frau sechs Jahre Haft - "milde" Strafen, wie der Richter meinte. Die beiden erklärten Rechtsmittelverzicht.

   Für den weiteren Mitangeklagten, einen 30-jährigen Markthändler aus Györ, gab es eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren. Seine kaum vorhandene Bereitschaft, über die verübten Raubüberfälle "sinnvoll" Auskunft zu geben, wertete der Richter in seiner Begründung fast als "Verhöhnung des Gerichts". Der Markthändler meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

   Alle vier Angeklagten wurden zudem wegen Gründung einer kriminellen Vereinigung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Sämtliche Urteile sind daher nicht rechtskräftig.

   Das Quartett war im vergangenen Jahr am 21. November festgenommen worden, nachdem es zuvor von der Polizei observiert worden war. Im Zeitraum von Juli bis November 2012 hatten die Beschuldigten 13 Raubüberfälle begangen, wobei die Vorgangsweise immer dieselbe war. Damen im Alter von 70 bis 93 Jahren wurden vor Supermärkten oder nach Arztbesuchen ausgekundschaftet. Der Hauptangeklagte soll dann seine Opfer im Stiegenhaus, als diese dabei waren ihre Wohnungstür aufzusperren, brutal - meist von hinten - mit Schlägen in ihre Wohnungen gestoßen haben. Die alten Damen wurden zudem mit Faustschlägen gegen Gesicht und Körper sowie Misshandlungen genötigt, ihre Wertgegenstände herauszugeben.
 

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