Trickdiebstahl

Drei Jahre Haft für "falsche Polizisten"

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Drei Jahre Haft bzw. ein Jahr Freiheitsstrafe, davon elf Monate bedingt bekamen die Rumänen, die sich als "falsche Polizisten" ausgaben.

Die angeklagten Rumänen (27 und 29) haben mit dem "Polizistentrick" im Frühjahr reisenden Landsleuten auf Autobahnparkplätzen in zwei Fällen insgesamt mehr als 23.000 Euro Bargeld abgenommen.

Geständig
Der nach kurzer Beratung erfolgte Spruch des Schöffensenates ist nicht rechtskräftig. Die Beschuldigten nahmen das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Beide hatten sich geständig gezeigt, beim Erstangeklagten fiel eine Vorstrafe ins Gewicht. Der Zweitangeklagte war unbescholten und außerdem nur bei dem versuchten Coup an der S1 dabei, wobei er sich lediglich im Wagen befunden hatte.

Trickdiebstähle ohne Gewalt
Rudolf Mayer, Verteidiger des Erstangeklagten, hatte in seinem Schlussplädoyer klar gemacht, dass es sich um Trickdiebstähle gehandelt habe. Sein Mandant habe nie Gewalt angewendet, der gesamte Fall hätte allein durch die spektakuläre Festnahme bzw. durch die für den Bruder seines Mandanten tödlichen Schüsse eine größere Dimension erreicht.

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