Satanisten-Prozess

Einweisung nach Bluttat am Friedhof

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Die zwei Freunde lockten einen Burschen auf den friedhof und stachen zu.

Mit zwei Schuldsprüchen plus Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher hat am Landesgericht Korneuburg am Donnerstagabend ein Prozess um eine fast tödliche Messerattacke auf einen 18-Jährigen auf dem Friedhof in Hollabrunn geendet. Der 18-jährige Erstangeklagte wurde wegen absichtlich schwerer Körperverletzung zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, der Beitragstäter (23) wegen Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen zu drei Jahren. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Bluttat
Nach der Bluttat hatte der Erstangeklagte die Rettung verständigt - das von mehreren "kräftigen" Stichen in Brust und Kopf getroffene Opfer überlebte knapp: Der Schwerverletzte wurde im Wiener AKH durch intensivmedizinischen Einsatz nach einem eineinhalbstündigem Herzstillstand reanimiert und schließlich gerettet.

"Blutsbrüderschaft"
Am 30. März hatten sich die drei in der Wohnung des 23-Jährigen getroffen, Bier getrunken und sich unterhalten. Die beiden 18-Jährigen hätten überdies "Blutsbrüderschaft" geschlossen und sich dafür Schnitte am Bauch zugefügt. Im Gespräch über religiöse Themen sei das spätere Opfer den beiden anderen durch seine Rechthaberei auf die Nerven gegangen. Deshalb hätten sie per SMS-Texten am Handy-Display verabredet, ihn auf den Friedhof zu locken und ihm dort einen "Denkzettel" zu verpassen.

"Blödes Ritual"
Sie legten sich zunächst auf den Boden und betrachteten den Sternenhimmel, ehe der damals 17-Jährige auf den knapp älteren Jugendfreund einstach - er habe neben dessen Körper stechen wollen, um ihn zu erschrecken, gab der Täter danach an. Massive Kampfspuren im Schotter fanden sich im Umkreis von 14 Metern. Als das Opfer nur mehr röchelte, rannte der 23-Jährige "in Panik", wie er heute sagte, heim, der Täter rief seine Freundin und danach den Notruf 144 an, wobei er von einem Verletzten nach einem "blöden Ritual" berichtete. Aufgrund dieser Handlung sprach sein Anwalt von einem "Rücktritt vom Versuch". Der 23-Jährige wollte, weil er mit Kopfhörern Musik gehört hatte, von der Dramatik der "Rangelei" nichts mitbekommen haben und bekannte sich nur der unterlassenen Hilfeleistung schuldig.

Bierrausch
Der Erstangeklagte gab an, sich auch wegen des vorangegangenen Bierkonsums nicht an das Geschehen zu erinnern. Nach der Festnahme waren bei ihm 1,4 Promille gemessen worden. Immer wieder versuchte der Richter, Näheres über die angesprochenen Rituale zu erfahren - vergeblich.

Geistig abnorme Verbrecher
Laut den psychiatrischen Gutachten waren bei beiden Beschuldigten die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gegeben. Die Prognosen hinsichtlich der vorliegenden schweren psychischen Störungen - beim 23-Jährigen in Richtung Borderline-Typus, beim 18-jährigen Erstangeklagten wegen emotionaler Instabilität und Impulsivität - seien ungünstig.

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