Fall Krems

Kein Disziplinar- verfahren gg. Polizisten

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Trotz des toten 14-Jährigen sei "kein disziplinärer Überhang" festgestellt worden.

Ein Jahr ist es nun her, dass ein Supermarkt-Einbruch in Krems , bei dem ein 14-Jähriger von Polizeikugeln getötet und ein 17-Jähriger schwer verletzt wurde, Österreich spaltete. Mittlerweile ist der Fall gerichtlich abgeschlossen. Die beiden involvierten Beamten sind seit dem Vorfall in Niederösterreich im Innendienst tätig. Ein Disziplinarverfahren wird es für sie nicht geben: Das Landespolizeikommando (LPK) als Dienst- und Disziplinarbehörde habe den vom Gericht festgestellten Sachverhalt geprüft und dabei "keinen disziplinären Überhang" festgestellt, teilte Sprecher Andreas Thenner mit.

Toter Jugendlicher
In der Nacht auf den 5. August 2009 wurde im Merkur-Markt in Krems-Lerchenfeld stiller Alarm ausgelöst. Zwei Jugendliche aus der Umgebung, der 14 Jahre alte Florian P. und der damals 16-jährige Roland T., waren durch den Rollbalken einer Laderampe in das Geschäft eingedrungen. Eine zweiköpfige Polizeistreife rückte aus, in einem dunklen Verbindungsraum im Supermarkt kam es zur Begegnung zwischen Jugendlichen und Beamten.

Die beiden Burschen sollen daraufhin aufgesprungen und in Richtung des erleuchteten Verkaufsraums gelaufen sein. Ein Warnschuss des Beamten ging in die Ecke, die Polizistin feuerte auf den 17-Jährigen. Ein Projektil durchdrang seine beiden Oberschenkel, er ging zu Boden. Der 14-Jährige lief weiter in den Verkaufsraum, wo er sich hinter einer Palette versteckte. Als ihn der Beamte entdeckte, dürfte er erneut aufgesprungen sein und sich weggedreht haben - der tödliche Schuss traf ihn in den Rücken. Vor Gericht sagte der Beamte aus, er habe den Burschen im unteren Bereich treffen wollen, um eine Festnahme zu erzwingen. Weil er aber seitlich abgelenkt worden sei, habe er kurz weggeschaut und beträchtlich danebengeschossen.

Heftige Kritik
Kritisiert wurde das Vorgehen der Polizei nach dem Vorfall: Während der angeschossene Roland T. noch am folgenden Tag im Krankenhaus einvernommen und U-Haft über ihn verhängt wurde - er wurde im November 2009 wegen des Einbruchs zu 18 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt -, gab es eine Befragung der beiden Beamten erst nach über zwei Tagen, weil sie unter Schock standen und nicht vernehmungsfähig gewesen sein sollen. Sie gaben an, sich angegriffen gefühlt und in Notwehr gehandelt zu haben. Um Befangenheit zu vermeiden, übernahm die Staatsanwaltschaft Korneuburg die Ermittlungen gegen die beiden.

Während das Verfahren gegen die Beamtin eingestellt wurde, wurde ihr 43-jähriger Kollege wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen angeklagt. Er musste sich im März am Landesgericht Korneuburg in einem dreitägigen Verfahren vor Einzelrichter Manfred Hohenecker verantworten und wurde rechtskräftig zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt. In der Verhandlung bekannte er sich zunächst "nicht schuldig" und sprach von Furcht und Angst. Am dritten Prozesstag folgte dann das Schuldeingeständnis: "Es war wahrscheinlich so, dass ich in der Situation überreagiert habe."

Die Jugendlichen in Krems-Lerchenfeld werden den Jahrestag kommende Woche unterstützt von der mobilen Jugendarbeit mit einer Gedenkfeier begehen. Ort und Zeit bleiben geheim, man wolle unter sich bleiben, hieß es.

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