30. Juli 2010 14:44
Ein Jahr ist es nun her, dass ein Supermarkt-Einbruch in Krems
, bei dem ein 14-Jähriger von Polizeikugeln getötet und ein 17-Jähriger
schwer verletzt wurde, Österreich spaltete. Mittlerweile ist der Fall
gerichtlich abgeschlossen. Die beiden involvierten Beamten sind seit dem
Vorfall in Niederösterreich im Innendienst tätig. Ein Disziplinarverfahren
wird es für sie nicht geben: Das Landespolizeikommando (LPK) als Dienst- und
Disziplinarbehörde habe den vom Gericht festgestellten Sachverhalt geprüft
und dabei "keinen disziplinären Überhang" festgestellt,
teilte Sprecher Andreas Thenner mit.
Toter Jugendlicher
In der Nacht auf den 5. August 2009 wurde im
Merkur-Markt in Krems-Lerchenfeld stiller Alarm ausgelöst. Zwei Jugendliche
aus der Umgebung, der 14 Jahre alte Florian P. und der damals 16-jährige
Roland T., waren durch den Rollbalken einer Laderampe in das Geschäft
eingedrungen. Eine zweiköpfige Polizeistreife rückte aus, in einem dunklen
Verbindungsraum im Supermarkt kam es zur Begegnung zwischen Jugendlichen und
Beamten.
Die beiden Burschen sollen daraufhin aufgesprungen und in Richtung des
erleuchteten Verkaufsraums gelaufen sein. Ein Warnschuss des Beamten ging in
die Ecke, die Polizistin feuerte auf den 17-Jährigen. Ein Projektil
durchdrang seine beiden Oberschenkel, er ging zu Boden. Der 14-Jährige lief
weiter in den Verkaufsraum, wo er sich hinter einer Palette versteckte. Als
ihn der Beamte entdeckte, dürfte er erneut aufgesprungen sein und sich
weggedreht haben - der tödliche Schuss traf ihn in den Rücken. Vor Gericht
sagte der Beamte aus, er habe den Burschen im unteren Bereich treffen
wollen, um eine Festnahme zu erzwingen. Weil er aber seitlich abgelenkt
worden sei, habe er kurz weggeschaut und beträchtlich danebengeschossen.
Heftige Kritik
Kritisiert wurde das Vorgehen der Polizei nach
dem Vorfall: Während der angeschossene Roland T. noch am folgenden Tag im
Krankenhaus einvernommen und U-Haft über ihn verhängt wurde - er wurde im
November 2009 wegen des Einbruchs zu 18 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt
-, gab es eine Befragung der beiden Beamten erst nach über zwei Tagen, weil
sie unter Schock standen und nicht vernehmungsfähig gewesen sein sollen. Sie
gaben an, sich angegriffen gefühlt und in Notwehr gehandelt zu haben. Um
Befangenheit zu vermeiden, übernahm die Staatsanwaltschaft Korneuburg die
Ermittlungen gegen die beiden.
Während das Verfahren gegen die Beamtin eingestellt wurde, wurde ihr
43-jähriger Kollege wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen
Verhältnissen angeklagt. Er musste sich im März am Landesgericht Korneuburg
in einem dreitägigen Verfahren vor Einzelrichter Manfred Hohenecker
verantworten und wurde rechtskräftig zu acht Monaten bedingter Haft
verurteilt. In der Verhandlung bekannte er sich zunächst "nicht
schuldig" und sprach von Furcht und Angst. Am dritten Prozesstag folgte
dann das Schuldeingeständnis: "Es war wahrscheinlich so, dass ich
in der Situation überreagiert habe."
Die Jugendlichen in Krems-Lerchenfeld werden den Jahrestag kommende Woche
unterstützt von der mobilen Jugendarbeit mit einer Gedenkfeier begehen. Ort
und Zeit bleiben geheim, man wolle unter sich bleiben, hieß es.