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Österreich wird von Langzeit-Verbrechern verwaltet. Viele Menschen sterben daran:
Die „Verländerung von Bundesstraßen 2002“ war ein großes Verbrechen. Die Länder halten sich nicht an die StVO! ZB: Die „doppelten Sperrlinien“ sind immer „Randlinien ohne Fahrbahnrand“! Und das ist tödlich! Randlinien ohne Fahrbahnrand haben rechtlich keine Bedeutung. Straßen mit 2u1-Sperrlinienteilung sind denkunmöglich, da Sperrlinien EINE Fahrbahn nicht teilen können!