Wiener Neustadt

Geliebte mit Messer getötet: 7,5 Jahre Haft

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Geschworene verwarfen Mordanklage und entschieden auf Totschlag.

Siebeneinhalb Jahre Freiheitsstrafe wegen Totschlags: So lautete am Donnerstag das Urteil des Landesgerichts Wiener Neustadt gegen einen 51-Jährigen, der im Sommer 2011 im Zuge eines nächtlichen Streits in einem Eissalon der Stadt seine Geliebte getötet hatte. Mit fünf zu drei Stimmen verwarfen die Geschworenen die Mordanklage und entschieden auf Totschlag, wie die Verteidigung plädiert hatte.

Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Der Mann hatte einen Tötungsvorsatz sowohl zu Verhandlungsbeginn im Juli als auch am Donnerstag bestritten. Laut Anklage hatte er die 47-Jährige geschlagen, gewürgt, der Bewusstlosen einen Plastiksack über den Kopf gestülpt und ihr dann auch noch ein Messer in die Brust gerammt. Dem Gerichtsmediziner zufolge hatte das Würgen mehrere Minuten gedauert. Die 47-Jährige war noch reanimiert worden, starb aber nach drei Wochen im Spital.

"Wenn ich damals irgendetwas gedacht hätte, dann hätte ich das nicht getan", beteuerte der 51-Jährige: "Sie war das Wichtigste in meinem Leben." Er hatte die Frau im Zuge einer Betriebsprüfung des Eissalons, den sie mit ihrem Lebensgefährten führte, kennengelernt. Am Tag der Tat war man zunächst zu dritt beisammen gesessen. Dann ging der Italiener (56) schlafen, der Angeklagte und sein späteres Opfer blieben mit einer Flasche Prosecco alleine sitzen. Irgendwann begann ein Streit, wie schon sooft in der Beziehung der beiden. Es war eine "Switch-on-switch-off"-Beziehung, wie es Richterin Ingeborg Kristen nannte.

Eine Erklärung, warum er die Frau gleich mehrmals attackierte, konnte der 51-Jährige trotz mehrmaligen Nachfragens der Richterin nicht abgeben. "Sie haben der Frau auf den Kopf geschlagen. Sie haben sie gewürgt. Als sie bewusstlos am Boden lag, haben Sie einen Plastiksack über den blutüberströmten Kopf der Frau gestülpt, am Hals verknotet, und dann auch noch ein Messer in ihre Brust gestoßen, so dass es verbogen war", hielt ihm die Richterin vor.

DNA-Spezialistin Christa Nussbaumer hatte das Tatmesser, den Plastiksack und einen Wischmopp, mit dem der Angeklagte die Blutspuren wegwischen hatte wollen, untersucht. Nur auf dem Messergriff fand sie neben den Spuren des Opfers auch solche des Angeklagten - "vielleicht weil der Täter Handschuhe trug", meinte die Richterin.

Als der Angeklagte beim Aufwaschen war, stand ihm plötzlich der Lebensgefährte gegenüber, der nach der Frau sehen wollte. Der Italiener hatte im Juli ausgesagt, den Mann als gemeinsamen Freund gesehen zu haben, ein sexuelles Verhältnis seiner Partnerin mit dem 51-Jährigen habe er nicht befürchtet.

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