Bei Nacht und Nebel

Grüne finden Flüchtlingsabtransport rechtswidrig

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Für die Nacht und Nebel-Aktion, bei der 27 Tschetschenen aus Traiskirchen abgeholt wurden, schimpfen die Grünen den Innenminister.

Aus dem Erstaufnahmelager Traiskirchen in Niederösterreich sind in der Nacht auf Freitag 27 Tschetschenen abgeholt und ins Anhaltezentrum nach Wien gebracht worden. Dort sitzen sie seither in Schubhaft. Als Dublin-Fälle sollen sie so schnell wie möglich abgeschoben werden. Die Grünen sind entsetzt über diese Nacht und Nebel-Aktion.

Vorgangsweise rechtswidrig
Die Männer von ihren Familien zu trennen, sei "nicht nur grausam und rechtswidrig, sondern absurd", findet die Grüne Menschenrechtssprecherin Brigid Weinzinger. Die Dublinverordnung schreibe keine Schubhaft oder sonstige Repressalien für Asylverfahren vor. Im Gegenteil: Rückstellungen von EU- zu EU-Staat sollten ohne Schubhaft erfolgen und nicht mit Angst und Schrecken.

Platter steht für Eskalation
Für Weinzinger ist ÖVP-Innenminister Günther Platter für die neue Strenge verantwortlich. Er würde statt zu Sicherheit und Beruhigung vielmehr zur Eskalation beitragen. Der Innenminister soll Menschenrechte einhalten statt den starken Mann zu markieren, kritisiert sie.

Selbstmorddrohungen
Bei der Verbringungsaktion in der Nacht auf Freitag hatten sich die Flüchtlinge ungewöhnlich heftig gewehrt. Männer weigerten sich, den Bus nach Wien zu besteigen, sie ketteten sich sogar an. Frauen drohten damit, sich die Pulsadern aufzuschneiden, sollten ihre Männer weggebracht werden. Die Exekutive gab zumindest zu, dass die Tschetschenen "impulsiv" reagiert hätten.

Fristenlauf verursacht Druck
Die eilige Verbringung hat allerdings einen handfesten bürokratischen Hintergrund, und der liegt im Fristenlauf. Wenn Österreich nicht binnen drei Monaten beweisen kann, dass der Betreffende ein Dublin-Fall ist und daher z.B. nach Polen abgeschoben werden kann, wird Österreich automatisch für ihn verantwortlich.

Dublin-Abkommen
Für Asylwerber ist immer jenes EU-Land zuständig, in das die Betreffenden als erstes eingereist sind. Wechseln sie in ein anderes, müssen sie laut Dublin-Abkommen zurückgebracht werden.

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