Prozess

"Horror"-Mordversuch: Neun Jahre Haft

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Niederösterreicher (17) wollte Freund mit Messern und Plastiksack töten.

Wegen versuchten Mordes an einem Freund (damals 18) und Verleumdung ist ein 17-jähriger Niederösterreicher am Donnerstag am Landesgericht St. Pölten von einem Geschworenensenat zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Der Angeklagte, der sich geständig gezeigt hatte, wurde einstimmig schuldig gesprochen, seinen Bekannten im vergangenen Februar in Pöchlarn (Bezirk Melk) zu töten versucht zu haben, indem er ihn mit mehreren Messern und einer Eisenhantel attackierte, ihm einen Plastiksack über den Kopf zog und ihm Schnitte an der Kehle zufügte.

Der Vorfall ereignete sich in der Nacht auf den 5. Februar 2011 in der Wohnung des Opfers nach reichlichem Alkoholkonsum. Obwohl er vor der Polizei detailliert ausgesagt hatte, behauptete der 17-Jährige vor Richter Markus Grünberger, sich an nichts mehr zu erinnern. Aus dem Polizeiprotokoll wurde zitiert, dass ihm während der Tat "völlig egal" gewesen sei, "ob ich B. tötete, ich war außer mir vor Wut". Es sei auch "klar" gewesen, "dass ich ihn umbringen muss, damit ich nicht erwischt werde", sagte der Bursche damals zu den Ermittlern.

Nach der Tat räumte der Beschuldigte die Wohnung auf, wusch seine Kleidung und ging nach Hause schlafen. Gegen Mittag trieb ihn die Unruhe zurück in die Wohnung - "und zu seiner großen Überraschung ist das Opfer nicht tot", sagte Staatsanwalt Patrick Hinterleitner. Der Schwerstverletzte habe sich sogar auf die Couch geschleppt und auf Ansprache reagiert.

Das habe der 17-Jährige als "Chance" gesehen, "sich als Retter aufgespielt" und eine Nachbarin sowie die Einsatzkräfte verständigt. Gegenüber der Polizei habe er einen gemeinsamen Bekannten beschuldigt. Seine Aussagen hätten sich aber bald als Lügen herausgestellt, worauf er gestand.

Er sei zurückgekehrt, weil es ihm "leidgetan" habe, so der Angeklagte mit hängendem Kopf vor dem Richter: "Ich hab' gehofft, dass er noch lebt." Der mittlerweile 19-Jährige habe zu diesem Zeitpunkt nur mehr eine Körpertemperatur von 33 Grad gehabt, "es grenzt an ein Wunder, dass das Opfer das überlebt und keine Spätfolgen hat", betonte Hinterleitner. Der Bursche musste wegen zahlreicher lebensbedrohender Verletzungen - u.a. einem Einschnitt in die Luftröhre - zwei Wochen auf der Intensivstation behandelt werden.

Trotz starkem Alkoholkonsum sei der Angeklagte zurechnungsfähig gewesen, attestierte ein Psychiater. Er habe aber aufgrund seines misslungenen Werdegangs seit Jahren ein Gefühl der Depression und Antriebslosigkeit sowie eine verringerte Fähigkeit für planbare Handlungen gehabt und sei daher vermindert schuldfähig.

Die "äußerst brutale Vorgehensweise, die an US-Horrorfilme erinnert" sowie das Zusammentreffen zweier Delikte - Mordversuch und Verleumdung - seien erschwerend gewesen, erläuterte der Richter. Mildernd ausgewirkt hätten sich hingegen die verminderte Schuldfähigkeit sowie der "contrarius actus", also dass der 17-Jährige letztlich für die Rettung des Opfers sorgte. Der Bursche nahm die Strafe an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
 

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